Quelle: PilatusToday
Abgebogen werden darf nur, wenn dies mit einer Zusatztafel signalisiert ist. Vortritt haben die Velofahrer dabei nie. Fussgängerstreifen und Einmündungen sollen mit besonderer Vorsicht und reduziertem Tempo befahren werden, heisst es weiter in der Gesetzgebung. Grundsätzlich müsse beim Abbiegen bei Rot mit Fussgängern gerechnet werden.
Hotspot der betroffenen Ampeln in Luzern
Die Umsetzung der neuen Gesetzgebung betrifft vor allem den Kanton Luzern. Auf Anfrage bei der Kantonspolizei Obwalden heisst es denn etwa, dass nur eine Lichtsignalanlage infrage käme. In diesem Kanton laufen noch Abklärungen. Im Kanton Zug wurde Anfang des Jahres ein Gutachten in Auftrag gegeben. Im Sommer soll bekannt werden, welche der 42 Ampelanlagen für die Zusatztafeln infrage kommen, heisst es auf Anfrage.
(str)