In seiner Kurzbegründung hatte das Gericht im November 2019 festgehalten, dass die angeklagten Sachverhalte durch Zeugenaussagen, einen Tierarztbericht und Fotos bewiesen sind (PilatusToday und Tele 1 berichteten). Nach Einschätzung des zuständigen Einzelrichters hat der Beschuldigte beim Trainieren von zwei Pferden das zulässige Mass mittels starker Peitschenhiebe eindeutig überschritten.
Busse und Geldstrafe von mehreren tausend Franken
Der Ex-Spitzenspringreiter wurde mit einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 160 Franken und einer Busse von 4'000 Franken verurteilt. Die Probezeit betrug zwei Jahre. Zudem musste der Beschuldigte die Verfahrenskosten und die eigenen Parteikosten tragen.
Gegen diesen Entscheid hatte die Verteidigung Berufung eingelegt. Nun muss das Luzerner Kantonsgericht über den Fall entscheiden.