Quelle: Keystone-SDA
Die Vorgeschichte ist lang: Ende 2013 hatte die Weko eine einvernehmliche Regelung mit der Swatch Group genehmigt. Diese sah vor, dass die Tochtergesellschaft ETA ihre damaligen Kunden bis Ende 2019 mit bestimmten Mengen an mechanischen Uhrwerken beliefern muss. Diese Lösung sollte Anreize schaffen, dass sich bis dahin eine ausreichende Konkurrenz bildet und sich für die Kunden alternative Bezugsmöglichkeiten erschliessen. Nach Ablauf dieser Frist sollte keine Lieferverpflichtung mehr bestehen.
Weil es Hinweise gab, dass sich der Markt für Schweizer Uhrwerke nicht wie erwartet entwickelt, eröffnete die Weko im November 2018 ein Wiedererwägungsverfahren. Dieses ist nun abgeschlossen. Abklärungen hätten gezeigt, dass weniger Kunden bei der ETA mechanische Uhrwerke beziehen und die Eigenversorgung im Markt zugenommen hat, schreibt die Weko in einer Mitteilung vom Mittwoch. Die Behörde verzichtet daher darauf, der ETA weitere Verpflichtungen aufzuerlegen.
In den Augen der Weko bleibt die Swatch-Tochter auf dem Markt für Schweizer Uhrwerke jedoch marktbeherrschend und untersteht damit weiterhin der kartellrechtlichen Kontrolle. Sie wird die Entwicklungen auf dem Markt für weiterhin beobachten und bei Bedarf einschreiten.
Der Entscheid der Weko kann an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden. (rwa)