Seit dem 6. Juli gilt in Zug die Quarantäne-Pflicht nach der Einreise aus Risikoländern. Waren es kurz danach 42 Personen, die sich nach der Rückkehr isolieren mussten, sind es am 29. Juli bereits 327. Das schreibt die «Zuger Zeitung».
Rückkehrer sollten sich eigentlich selbstständig beim Kanton melden, wenn sie aus einem Risikoland zurückgekehrt sind. Doch das tun nicht alle. Deshalb erhalten die Kantone auch Namen solcher Reisender vom BAG. Eine Kontrolle habe ergeben, dass drei Personen sich nicht beim Kanton gemeldet hätten. Ihre Namen wurden der Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Die Busse dieses Verstosses kann bis zu 10'000 Franken betragen.
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