Quelle: Tele 1
Sogar aus dem linken Lager hagelt es Kritik an der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative. Zahlen des Bundesamtes für Statistik haben gezeigt: Schweizweit werden nur 58 Prozent der kriminellen Ausländer ausgeschafft. Beim Rest kommt die sogenannte Härtefallklausel zum Tragen. Zu viel, findet SP-Ständerat Daniel Jositsch: «Härtefallklauseln müssen nur bei wirklichen Härtefällen zum Einsatz kommen und die Ausnahme sein. Der Regelfall muss zur Ausschaffung führen», verkündet er per Zoom-Call.
Klarere Definition der Härtefälle gefordert
Die Gerichte, welche über die Härtefälle entscheiden, verstossen damit gegen das, was von Gesetzgebern beschlossen wurde, meint Jositsch. Die angenommene Ausschaffungsinitiative und die abgelehnte Durchsetzungsinitiative hätten gezeigt: «Das Volk will eine Ausschaffung krimineller Ausländer, aber mit einer Härtefallklausel für absolute Ausnahmen». Dies gelte es jetzt umzusetzen und zwar so, dass es für die Gerichte keinen Spielraum mehr gäbe, der den Volkswillen missachtet.
Die Richterentscheide würden das Parlament dazu bewegen, den Richtern einen kleineren Ermessensspielraum zu gewähren, so der SP-Ständerat. Dies könne beispielsweise anhand einer Liste erfolgen, auf welcher die Härtefall-Kriterien klar aufgeführt seien. Dass dabei nicht alle Einzelfälle berücksichtigt werden können, ist Daniel Jositsch klar: «Die Gerichte zwingen uns aber fast zu einer schlechteren Lösung.»
Unterschiede auch innerhalb der Zentralschweiz
Der Kanton Luzern setzt die Ausschaffungsinitiative am strengsten um. Hier werden rund 90 Prozent der Fälle durchgesetzt. Im Kanton Obwalden gab es 2019 nur eine Verurteilung, die gemäss Initiative einen Landesverweis zur Folge gehabt hätte. Dieser wurde jedoch nicht durchgesetzt.
Ziel der Ausschaffungsinitiative sei gewesen, ebendiese kantonalen Unterschiede zu minimieren, sagt SVP-Nationalrätin Monika Rüegger. Jetzt werden gewaltige Unterschiede zwischen den Kantonen festgestellt. «Es wird einfach nicht umgesetzt, was das Volk entschieden hat», so die Obwaldner Nationalrätin. Man habe damit gerechnet, dass die Anzahl Härtefälle maximal fünf Prozent der Fälle betragen und nicht fast schon zum Standard werden.
«Wenn die Richter in ihren Entscheidungen den Volkswillen nicht umsetzen, dann muss das Parlament reagieren», so die Nationalrätin.
(tma)