Gemäss den offiziellen Angaben des Staatssekretariats für Migration sei der Beschuldigte im Sommer 2005 ein erstes Mal in die Schweiz eingereist. Er sei laut der Urteilsschrift seit Jahren stark alkohol- und drogenabhängig. Mehrheitlich lebe der Mann auf der Gasse und begehe regelmässig Delikte, um seinen Drogenkonsum zu finanzieren. Er verfüge weder über eine Schul- noch eine Berufsausbildung. In der Schweiz sei er schlecht integriert. Zudem sei er Vater eines 12-jährigen Kindes, zu dem er jedoch keinen Kontakt mehr hätte. Laut dem Urteil lägen jedoch widersprüchliche Angaben zur Lebensgeschichte des 34-jährigen Somaliers vor.
An den Haaren gerissen
Gemäss der Anklage aus dem Jahr 2020 soll der Beschuldigte am späteren Abend des 27. Oktober 2017 seine, von ihm getrenntlebende Ehefrau in deren Wohnung «an den Haaren gerissen und den Hinterkopf zu Boden und an die Wand gestossen» haben. Anschliessend hätte er die hilflose Frau mit einem 30 bis 40 Zentimeter langen Holzstück gewürgt. Der Beschuldigte habe dabei das Rundholz mit einer derartigen Intensität gegen die «Gurgel» der Ehefrau gepresst, dass diese keine Luft mehr bekam und für einige Sekunden bewusstlos wurde.
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Dem Opfer in den Rücken gebissen
In der Folge habe der Mann seinem Opfer in den Rücken gebissen und ihr während des Würgens mit dem Tod gedroht. «I kill you» und «Stirb» soll er zu ihr gesagt haben. Ein Fluchtversuch der Ehefrau schlug fehl und der Mann nötigte sie danach sexuell. Gemäss eines Austrittsberichts des Luzerner Kantonsspitals wurden bei der Frau verschiedene Schürfungen, Prellungen, Bissverletzungen und Verletzungen im Intimbereich festgestellt.
Es war laut der Anklageschrift nicht der einzige und letzte Angriff des Mannes. Er verletzte seine Ehefrau auch später mehrfach, schnitt sie mit einem «Schweizer Messer» in die Hand oder schlug sie ins Gesicht. Die Frau war aufgrund der Attacken teils wochenlang arbeitsunfähig und musste sich im Spital pflegen lassen.
Drogenkonsum, Hotel-Einbruch und vieles mehr
In der Urteilsschrift werden über 20 Vorfälle beschrieben, die der Mann begangen haben soll. 2020 soll er beispielsweise in Luzern in ein Hotel unrechtmässig eingedrungen sein, in dem er an einer Zugangstüre gerüttelt und gerissen hatte. Bei der Rezeption bediente sich der Beschuldigte dann mit 1000 Franken Bargeld und einem Mobiltelefon. Ein andermal soll er unbefugt in ein Auto gestiegen sein und eine Geldbörse geklaut haben. Mit einer Bankkarte habe er dann mehrere Waren in der Stadt Luzern zusammengekauft. Auch erwähnt wurden mehrere Drogendelikte, unter anderem mit Kokain und Heroin.
Für 7 Jahre ausgewiesen
Der Angeklagte wurde unter anderem der sexuellen Nötigung, Gefährdung des Lebens, Körperverletzung, Drohung, Diebstahls, Hehlerei, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig gesprochen.
Der Somalier soll für sieben Jahre ausgewiesen werden. Aufgrund einer leicht verminderten Schuldfähigkeit wurde der Beschuldigte zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt. Die Staatsanwaltschaft forderte 34 Monate. Es wurde eine stationäre Massnahme angeordnet. Zudem muss der 34-Jährige dem Kriminalgericht über 20'000 Franken an Verfahrenskosten, Geldstrafen und Bussen bezahlen.
Gegen das Urteil wurde jedoch Berufung eingelegt.
(red.)