Zentralschweiz
Luzern

6 Katzen in Emmenbrücke an Bushaltestelle ausgesetzt

In Umzugskiste

Katzenfamilie an Bushaltestelle ausgesetzt – was passiert mit den Büsis?

· Online seit 25.09.2024, 15:26 Uhr
Am vergangenen Samstag wurde im Tierheim an der Ron eine Katzenfamilie abgegeben, die zuvor an einer Bushaltestelle in Emmenbrücke in einer Umzugskiste ausgesetzt wurde. Die Tiere waren in einem dehydrierten Zustand – mittlerweile geht es ihnen wieder besser.
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Findet man ein ausgesetztes Tier, ist man verpflichtet, eine Meldung zu machen, z. B. bei der Schweizerischen Tiermeldezentrale. Danach kann es, sofern genügend Kapazität vorhanden ist, im örtlichen Tierheim abgegeben werden. So lief es auch bei den Kätzchen, die am Samstag im Tierheim an der Ron abgegeben wurden: Vor Ort sind sie umgehend versorgt worden.

Die sechs Katzen, zwei erwachsene und vier Jungtiere, wurden in einem Umzugskarton an einer Bushaltestelle in Emmenbrücke deponiert. Sie seien leicht dehydriert gewesen, konnten sich in der Zwischenzeit aber wieder erholen. Es gehe ihnen «gut», so Petra Roos, Betriebsleiterin vom Tierheim an der Ron.

Bei der Veterinärpolizei wurde mittlerweile eine Anzeige gegen unbekannt erstattet, die Polizei nimmt Hinweise unter 041 248 81 17 entgegen. Die Chance, dass man herausfindet, wer die Tiere ausgesetzt hat, schätzen sowohl Roos als auch der kantonale Veterinärdienst als gering ein.

Wird ein Findeltier gemeldet, haben die Besitzer zwei Monate Zeit, sich zu melden (sogenannte «Findelfrist»). Nach Ablauf der Frist geht das Tier in die Obhut der Finderin. Im Fall der sechs Katzen ist es das Tierheim an der Ron. Aber auch Privatpersonen, die ein ausgebüxtes oder ausgesetztes Tier aufnehmen und es gemeldet haben, können es nach der zweimonatigen Frist behalten.

Im Tierheim an der Ron versucht man nach Ablauf der Findelfrist, für die Katzen ein neues Zuhause zu finden. Laut Petra Roos finde sich für gewisse Findeltiere unkompliziert eine Lösung, bei anderen kann es schonmal etwas länger dauern. 

Bei Überforderung zuerst Umfeld fragen

Eine Lösung für überforderte Halterinnen und Halter könnte das private Umfeld sein, so Roos. Wenn das nicht klappt, sollte man mit dem örtlichen Tierheim Kontakt aufnehmen.

Damit es gar nicht so weit kommt, sei es wichtig, sich sehr gut zu informieren und zu planen, bevor man sich ein Haustier zulegt. Hilfreiche Fragen, die man sich vor einem Kauf stellen könnte, sind: Habe ich die zeitlichen und finanziellen Mittel, um für ein Tier zu sorgen? Was werde ich tun, wenn ein Urlaub ansteht? Man müsse sich der Verantwortung sehr bewusst sein, betont Petra Roos, denn sich ein Haustier anzuschaffen, sei in den meisten Fällen eine langfristige Verpflichtung.

Frühe Sensibilisierung wäre nötig

Der Tierschutz Luzern führt Aufklärungs- und Kastrationsaktionen durch, damit sich streunende Tiere nicht unkontrolliert vermehren. Häufig erreiche die Aufklärungsarbeit aber vor allem Personen, die sich bereits mit dem Thema befassen. «Deswegen wäre es gut, schon an Schulen mehr Aufklärung zu leisten», so Roos.

Wenn ein Tier abgegeben wird, übernimmt das Tierheim die Kosten für die Versorgung und Betreuung sowie tierärztliche Untersuchungen. Wie Roos erklärt, wird das Tierheim an der Ron mehrheitlich durch Spenden finanziert – von der öffentlichen Hand erhalten sie keine Unterstützung.

Schon gewusst?
Was sagt das Gesetz zum Aussetzen eines Tieres?
Der Artikel 16 der Tierschutzverordnung besagt: Das absichtliche Aussetzen oder Zurücklassen eines Tieres ist verboten.
Im Artikel 26 des Tierschutzgesetzes steht, dass ein Verstoss mit bis zu drei Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe bestraft werden kann.
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(kje)

veröffentlicht: 25. September 2024 15:26
aktualisiert: 25. September 2024 15:26
Quelle: PilatusToday

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