Das Reglement setzt die Volksinitiative «Wohnraum schützen - Airbn regulieren» um, welche die Stimmberechtigten 2023 angenommen haben. Die Referendumsfrist sei ungenutzt verstrichen, teilt die Luzerner Stadtregierung am Mittwoch mit.
Das Reglement wurde indes gerichtlich angefochten. Das Verfahren ist beim Kantonsgericht hängig. Da eine Reglementsprüfung auf das Inkrafttreten keinen Einfluss habe, werde das Reglement wie geplant am 1. Januar 2025 in Kraft treten, teilt die Stadtregierung mit.
Über das neue Airbnb-Reglement wurde in den vergangenen Monaten in der Stadtluzerner Politik hitzig diskutiert:
Quelle: PilatusToday / Noah Zimmermann / David Migliazza
Maximal 90 Nächte
Damit dürfen Wohnungen ab dem nächsten Jahr nur noch während maximal 90 Nächten kurzzeitig an Gäste vermietet werden. Dabei geht es um Ferienwohnungen, die nach 2010 durch Umwandlung einer Wohnung entstanden sind.
Umgenutzte Büros fallen nicht unter das Regime, auch nicht Ferienwohnungen, die schon vor 2010 existierten. Entscheidend sei, dass kein Wohnraum verdrängt oder vernichtet worden sei, teilt die Stadtregierung mit.
Für diejenigen, die Räume kurzzeitig an Gäste vermieten wollen, wird der administrative Aufwand grösser. Die Anbieterinnen und Anbieter müssten sich bei der Stadt melden und würden eine Identifikationsnummer erhalten, die in den Inseraten angegeben werden müsse, heisst es in der Mitteilung der Stadtregierung.
Nicht unter das Reglement fallen diejenigen, die ihre selbst bewohnte Wohnung kurzzeitig vermieten. Auch Personalwohnungen und Angebote sozialer Einrichtungen sind nicht betroffen, genauso wenig Angebote in der Tourismus- und Landwirtschaftszone.
(red.)
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