Zentralschweiz
Luzern

Ebikoner Arzt wird freigesprochen: Gericht sieht Unwahrheit der Dispense nicht als erwiesen

Prozess

Arzt wird vom Vorwurf falscher Maskendispensationen freigesprochen

30.08.2024, 17:03 Uhr
· Online seit 30.08.2024, 16:45 Uhr
Ein Luzerner Arzt ist vom Vorwurf, während der Coronapandemie falsche Maskendispense ausgestellt zu haben, freigesprochen worden. Das Bezirksgericht Hochdorf begründet dies damit, dass die inhaltliche Unwahrheit der Dispense nicht erwiesen sei.
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Die Staatsanwaltschaft hatte dem 56-jährigen Deutschen vorgeworfen, falsche ärztliche Zeugnisse ausgestellt zu haben. Sie listete für den Zeitraum vom Juli 2020 bis Januar 2022 22 Fälle mutmasslicher Gefälligkeitszeugnisse auf. Nur wenige Patientinnen und Patienten wohnten dabei im Einzugsgebiet des Hausarztes.

Gericht spricht von Schuld und Strafe frei

Die Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe auf Bewährung von 50 Tagessätzen zu je 200 Franken sowie eine Busse von 2500 Franken. Das Bezirksgericht sprach den Arzt aber von Schuld und Strafe frei, wie dem am Freitag publizierten Urteilsdispositiv zu entnehmen ist. Die Verfahrenskosten gehen zu Lasten des Staates.

In seiner Kurzbegründung schreibt der Bezirksrichter, dass die Dispense nicht als «ärztliche Zeugnisse» zu werten seien. Es handle sich lediglich um Empfehlungen, aus gesundheitlichen Gründen keine Maske zu tragen.

Auch wenn es ärztliche Zeugnisse wären, so sei die inhaltliche Unwahrheit der Dispense nicht hinreichend klar erwiesen, hält der Bezirksrichter fest. Dies müsste aber für eine Verurteilung wegen Ausstellens eines falschen ärztlichen Zeugnisses der Fall sein.

Telefonisch befragt

Der Arzt hatte nur einen kleineren Teil der Patienten, denen er ein Maskendispens ausstellte, persönlich untersucht. Die anderen Patienten befragte er telefonisch.

Der Beschuldigte habe aber im Untersuchungsverfahren zu jedem Patienten den medizinischen Grund genannt, der ihm zum Ausstellen des Schreibens bewogen habe, erklärte der Richter. Nur die Möglichkeit oder Wahrscheinlichkeit, dass diese Gründe nicht existieren könnten, genüge für eine Verurteilung nicht. Der objektive Tatbestand sei damit nicht erfüllt.

Prominenter Coronamassnahmen-Kritiker

Der Hausarzt praktiziert in Ebikon und gehört zu den prominenten Kritikern der Coronamassnahmen. Nach eigenen Angaben wurde er deswegen vier Mal «vor Gericht gezerrt». Der Kanton Luzern entzog ihm 2021 vorübergehend die Berufsausübungsbewilligung. Mehrere Hundert Sympathisanten des Arztes verfolgten am 23. August den Prozess.

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(sda)

veröffentlicht: 30. August 2024 16:45
aktualisiert: 30. August 2024 17:03
Quelle: PilatusToday

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