Zur Tat kam es an einem frühen Morgen im Juli 2023. Der 35-Jährige hat am Vorabend auf einer Aussenbühne beim KKL ein Funkgerät gestohlen. Damit ging er dann auf eine Frau zu und gab vor eine Polizeikontrolle durchzuführen. Die Frau glaubte im Funkgerät aber eine Waffe zu erkennen und fühlte sich bedroht. Sie gab dem Mann Handy und Portemonnaie. Darin befanden sich aber lediglich ein paar Münzen. Der Mann verlangte von der Frau, dass sie am Bankomat 200 Franken abhebt. So zumindest wird die Tat an der Gerichtsverhandlung beschrieben. Die «Luzerner Zeitung» war am Mittwoch für die Berichterstattung dabei.
Beschuldigter geständig
Auf dem Weg zum Bankomaten konnten zwei Sicherheitsleute eingreifen und vermochten den Beschuldigten festzuhalten. Nun, vor Gericht, zeigte er sich für all seine Taten geständig. Das Gericht sprach eine Freiheitsstrafe von 13 Monaten aus – so die «Luzerner Zeitung». Zusätzlich gibt es für den Mann eine Geldstrafe und eine Busse. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Beschuldigte ist bis Ende der Berufungsfrist von einem Monat nicht verurteilt.
Landesverweis würde zu schwerem Härtefall führen
Die Staatsanwaltschaft geht aufgrund einer Kokainsucht und gesundheitlichen Problemen von einer verminderten Schuldfähigkeit aus. Ausserdem ist von äusserst tragischen Lebensumständen die Rede. Der Beschuldigte habe keinerlei Verbindungen zu seinem Heimatland. Der Richter sprach schliesslich keinen Landesverweis aus.
(red.)