Einer der Betroffenen ist der Take-away-Betrieb Aurum an der Bruchstrasse. Besitzer Janosch Marini ist enttäuscht von der Stadt. «Im Dezember hat die Stadt uns noch versprochen, dass wir die Aussenflächen bis im Oktober weiterhin bewirtschaften dürfen», sagt er im Gespräch.
Letzte Woche bekam er nun einen Brief mit der Hiobsbotschaft, dass sie schon Ende März den zusätzlichen Platz räumen müssen. «Das war wie eine Faust ins Gesicht.»
Pandemie nur dank zusätzlichem Aussenplatz überlebt
Die Boulevardfläche sei ein wichtiger Bestandteil seines Betriebes geworden. Und er ergänzt: «Ohne diese zusätzliche Aussenfläche hätten wir diese zwei Jahre Pandemie nicht überlebt.» Diese habe aber nicht nur einen wirtschaftlichen Vorteil. Seine Gäste hätten den zusätzlichen Aussenplatz sehr geschätzt. «Ich habe durchwegs positive Rückmeldungen bekommen.»
Darum verstehe er auch nicht, warum die Stadt nun so plötzlich einen Rückzieher macht. Denn sein Betrieb laufe immer noch nicht gleich gut, wie vor der Pandemie. Und er wisse, dass es auch vielen anderen so gehe.
Mit einem Brief informiert worden
Betroffen von der Änderung sind neun Kleinbetriebe und Take-aways. Diese haben eine kantonale Bewilligung für maximal 25 Quadratmeter Fläche, inklusive Aussenplatz. Da diese momentan überschritten wird, müssen sie die Zusatzfläche wieder abgeben, wie die Stadt Luzern in einem Brief an die Betroffenen schreibt.
Weiter steht, dass sie die Aussenboulevardflächen in Zeiten des gebeutelten Gastgewerbes während der Corona-Pandemie unbürokratisch bewilligte. Da der Bundesrat nun an seiner Sitzung vom Februar die Massnahmen grösstenteils aufgehoben hat, hätten die Beizen nun keine grösseren Einschränkungen mehr.
Über 100 Gastrobetriebe betrifft dies nicht
Von Seiten Stadt heisst es auf Anfrage, dass sie aufgrund des Entscheides des Kantons das Zugeständnis für mehr als 25 Quadratmeter nach dem Rückzug der besonderen Auflagen des Bundes für die Gastronomie nun eben nicht mehr zulassen zu können.
Weiter heisst es, dass über 100 Gastrobetriebe weiterhin ihre zum Teil erweiterten Aussenflächen auf öffentlichem Grund als Boulevardrestaurant-Zonen nutzen können.
(red.)