Zentralschweiz
Luzern

Im Kanton Luzern umgehen die Gemeinden Weggis, Vitznau und Meggen das Ladenschlussgesetz

Ladenschlussgesetz

«Eine absolute Katastrophe» – Detaillisten genervt über Tourismus-Gemeinden

· Online seit 21.07.2020, 09:23 Uhr
Die drei Gemeinden Meggen, Vitznau und Weggis umgehen das Ladenschlussgesetz im Kanton Luzern. Für den Luzerner Detaillistenverband «eine Katastrophe».
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Luzerner Gewerkschafter und Detaillisten prüfen rechtliche Schritte gegen die Gemeinden Meggen, Vitznau und Weggis, die das kantonale Ladenschlussgesetz ignorieren, wie die Luzerner Zeitung berichtet.

«Das ist für uns eine absolute Katastrophe.» So bezeichnet Martina Stutz, Präsidentin des Detaillistenverbands des Kantons Luzern, das Verhalten der Gemeinden.

Seit Mai gilt das neue Ruhetags- und Ladenschlussgesetz (RLG) im Kanton Luzern. Läden können unter der Woche bis um 19 Uhr Kunden bedienen und am Wochenende bis 17 Uhr. In den drei Gemeinden Meggen, Vitznau und Weggis dürfen die Volg-Filialen eine Stunde länger offen haben – da für Tourismusgemeinden Sonderrechte gelten.

Lies den ganzen Artikel auf luzernerzeitung.ch

veröffentlicht: 21. Juli 2020 09:23
aktualisiert: 21. Juli 2020 09:23
Quelle: PilatusToday

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