Die Kantonsregierung beantragt dem Kantonsparlament, einen Vorstoss von Anja Meier (SP) gutzuheissen. Sie teile das Anliegen der Vorstösserin und sei sich der Problematik der aktuellen Regelung bewusst, erklärte die Regierung in ihrer am Dienstag veröffentlichten Antwort.
Aktuelle Regelung wirkt abschreckend
In dem Vorstoss geht es um Verwaltungsbeschwerden und Verwaltungsgerichtsbeschwerden. Heute müsse die Partei, die siege, ihre Anwaltskosten in der Regel selber bezahlen, obwohl sie Recht erhalten habe, schreibt die Regierung. Sie erhalte nur eine Entschädigung, wenn die Vorinstanz grobe Verfahrensfehler begangen habe oder ihr offenbare Rechtsverletzungen zur Last fielen.
Diese Regelung könne abschreckend wirken und dazu verleiten, nicht zu prozessieren, kritisierte Anja Meier in ihrem Vorstoss. Der chancengerechte Zugang zum Luzerner Justizwesen sei damit nicht gegeben.
Bald «verfassungswidrig»
Das Bundesgericht hatte die Luzerner Praxis kritisiert, aber aufgrund seiner beschränkten Prüfbefugnis nicht für ungültig erklärt. Es habe aber den Anwendungsbereich der umstrittenen Regelung eingeschränkt, erklärte die Regierung weiter. Es sei damit zu rechnen, dass das Gericht in Lausanne die genannte Bestimmung in naher Zeit als verfassungswidrig qualifiziere oder sie so auslege, dass sie praktisch nicht mehr zur Anwendung kommen könne.
Die Regierung ist deswegen bereit, «die Bestimmung zu überdenken». Sie weist aber darauf hin, dass die Umsetzung des Vorstosses für Kanton und Gemeinden zu Mehrkosten von rund 80'000 Franken führen werde.
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(sda)