Zentralschweiz
Luzern

Kanton Luzern befreit Assistenzhunde von Hundesteuer

120 Franken

Luzern befreit Assistenzhunde von Steuern, Therapiehunde nicht

· Online seit 17.06.2024, 11:36 Uhr
Im Kanton Luzern sollen nur Halterinnen und Halter von Assistenzhunden künftig von der Hundesteuer befreit werden. Therapiehundehalter sollen die Steuer weiterhin bezahlen. Dies hat das Kantonsparlament am Montag entschieden.
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Ursprung dieser Anpassung ist ein Vorstoss, der das Kantonsparlament im September 2021 überwiesen hatte. Dieser will, dass Halterinnen und Halter von Assistenz- und Therapiehunden keine Hundesteuer mehr bezahlen müssen. Im Kanton Luzern zahlen Hundehalterinnen und -halter jährlich und pro Hund eine Steuer in Höhe von 120 Franken, sobald die Tiere sechs Monate alt sind.

Die Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (Gask) aber schlug vor, dass lediglich die Assistenzhunde von der Steuer befreit werden sollen, da sie dem öffentlichen Interesse dienten. Halterinnen und Halter von Therapiehunden würden ja für ihre Dienstleistungen entlohnt, sagte Kommissionspräsidentin Pia Engeler (SP).

Diese Haltung der Gask stiess im Parlament auf Zustimmung, auch die Regierung fand den Vorschlag der Gask «sinnvoll», wie Michaela Tschuor (Mitte) sagte. Die Schlussabstimmung findet nach der zweiten Lesung statt.

Wertschätzendes Zeichen für Halter

Therapiehunde passten nicht in die Gruppe der Assistenzhunde, begründete Michael Ledergerber (SP). Halterinnen und Halter von Therapiehunden würden bereits für ihre Dienstleistungen bezahlt, eine Steuerbefreiung sei also nicht angezeigt, sagte auch Sibylle Boos-Braun im Namen der FDP.

Hannes Koch (Grüne) sagte, die Steuerbefreiung für Assistenzhunde sei vor allem ein wertschätzendes Zeichen an die Halterinnen und Halter als eine finanzielle Entlastung. Für die Mitte-Fraktion ist es wichtig, dass die neue Verordnung «pragmatisch und anwenderfreundlich» ausgeführt werden kann, wie Thomas Oehen (Mitte) sagte.

Ausweitung auf Herdenschutzhunde

Im Namen der SVP-Fraktion stellte Jasmin Ursprung den Antrag, dass künftig auch Besitzerinnen und Besitzer von Herdenschutzhunden von der Steuerbefreiung profitieren sollen. Boos-Braun fand die Idee nicht grundsätzlich schlecht, denn auch dieses Hunde seien speziell ausgebildete Hunde. Doch diese Frage solle zuerst in der Kommission beraten werden. Das fand auch die grosser Mehrheit des Rats.

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Riccarda Schaller sagte, die GLP sehe eine Ausweitung der Steuerbefreiung auf Herdenschutzhunde im Moment nicht, weil die Kriterien derzeit nicht erfüllt seien.

Regierungsrätin Michaela Tschuor (Mitte) führte aus, dass bisher Herdenschutzhunde vom Bund unterstützt würden. Wie es diesbezüglich weiter gehe, sei noch unklar. Von daher unterstütze die Regierung die Beratung in der Kommission.

(sda)

veröffentlicht: 17. Juni 2024 11:36
aktualisiert: 17. Juni 2024 11:36
Quelle: PilatusToday

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