Die 35-Jährige soll gegen das Tierschutzgesetz verstossen haben. Bei einer Besichtigung im Juni letzten Jahres stellten die Behörden fest, dass der Vierbeiner in unmöglichen Zuständen gehalten wurde, wie «20 Minuten» berichtet.
Keine Rückzugsmöglichkeit, schlechte Luft
Die Luzernerin wohnte in einer 2,5-Zimmer Wohnung, welche vermüllt und überstellt war. Gemäss der Luzerner Staatsanwaltschaft war zudem die Luftqualität schlecht. Dazu kommt, dass der Terrier keine Rückzugsmöglichkeiten hatte und sich auf nur wenigen Quadratmetern bewegen konnte.
Busse von 670 Franken
Die 35-Jährige wurde deshalb wegen Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz verurteilt. Sie muss eine Busse von 300 Franken sowie die Gebühren von 370 Franken bezahlen. Ausserdem verstiess sie gegen das Tierseuchengesetz, weil sie ihre Adressänderung der Amicus Datenbank nicht zeitgerecht meldete.
(red.)