Der Verurteilte soll ins Gefängnis, weil er eine Sexarbeiterin zum Sex gezwungen haben soll. Im Januar 2020 hatte der Italiener die Frau zu sich in die Wohnung bestellt. Dabei soll er von ihr verlangt haben, in ganz verschiedenen Stellungen Sex zu haben. Nach und nach penetrierte er die Frau so stark, dass sie starke Schmerzen spürte.
Besonders grausamen Handlung
Er soll ihr mit einer Waffe gedroht und sie gefügig gemacht haben. Der Beschuldigte hätte mit der Waffe den Widerstand der Frau gebrochen und diesen Zustand über einige Zeit aufrechterhalten. Diese Tatsache sei als besonders grausame Handlung einzustufen, argumentierte die Staatsanwaltschaft.
Zudem habe der Mann der Sexarbeiterin erzählt, dass er von der Mafia sei und ihm ganz Luzern gehöre. Die Polizei konnte ihn noch in der Tatnacht festnehmen. Nun hat ihn das Luzerner Kriminalgericht erstinstanzlich unter anderem wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung, Pornografie und Gewaltdarstellungen verurteilt.
Mehr als drei Jahre Gefängnis und Landesverweis
Der Beschuldigte wird zu drei Jahren und vier Monate Gefängnis sowie zu einer Geldstrafe von 5400 Franken verurteilt. Weiter soll das Opfer vom 33-Jährigen eine Genugtuungszahlung von 15'000 Franken erhalten und er müsse die Verfahrenskosten von knapp 26'500 Franken übernehmen. Der Italiener muss zudem die Schweiz für 10 Jahre verlassen.
Der Beschuldigte hat Berufung gegen das Urteil eingelegt.
(hpe)