Quelle: tele1
Gemäss des Juristen Roland Norer könnten die Gutachten der Eidgenössischen Kommissionen für Denkmalpflege und für Natur- und Heimatschutz vor Gericht verwendet werden. Sie seien zwar nicht rechtlich bindend, aber in den meisten Fällen folgen die Gerichte den Gutachten. Norers Einschätzung zum Fall: Ein «Darüberhinwegsetzen» der Behörde sei rechtlich möglich, aber mit einem hohen Prozessrisiko belastet.
Nichts von der Entscheidung der Stadt Luzern hält der frühere kantonale Denkmalpfleger André Meyer. Gegenüber der «Luzerner Zeitung» sagte er vergangene Woche: «Ich verstehe nicht, weshalb Theaterleute und Stadtrat entgegen allem gesunden Menschenverstand an diesem Standort festhalten.» Er sorge sich um das Ortsbild sowie um den Lichteinfall in der Jesuitenkirchen, der bei einem Neubau allenfalls beinträchtigt werden könnte.
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