Am 19. April 2019 ist es in Menznau im Bereich des Schulhauses zu einem Kampf gekommen. Für den Beschuldigten endete die Auseinandersetzung mit einem gebrochenen Arm, für den Kläger mit diversen Schnitt- und Stichverletzungen. Ebenfalls unbestritten ist, dass die Frauen der beiden Männern Schwestern sind. Der Ablauf der Auseinandersetzung ist jedoch nicht ganz klar.
Der Kläger
Laut dem Privatkläger hatte sich der Beschuldigte bei ihm gemeldet, weil er ein Problem mit seinem Handy hatte. Wenig später sei es auf einem Spielplatz zum Treffen gekommen, auch die Kinder des Beschuldigten seien dabei gewesen. Man habe sich begrüsst wie immer und auch sonst habe nichts auf ein Problem hingewiesen. Der Beschuldigte sei jedoch ziemlich blass gewesen. Ohne diesem Zustand Beachtung zu schenken, habe er das Natelproblem dann in wenigen Minuten gelöst.
Nachdem der Beschuldigte auf dem anschliessenden Spaziergang seine Kinder nach Hause schickte, sei es passiert: Er sei mit dem Sackmesser auf ihn losgegangen. Dabei habe der Beschuldigte gesagt, dass er ihn umbringen würde. 20 bis 30 Mal habe sein Gegenüber versucht, ihn mit dem Messer zu treffen – was immer wieder gelang.
Der Beschuldigte
Ganz anders schildert der Beschuldigte die Vorfälle. Er sei es, der in Wirklichkeit beim Spazieren angegriffen worden sei. Der Kläger habe ihn geschlagen und sei bewusstlos gewesen. Als er wieder zu sich kam, sei sein Arm verdreht gewesen. Der Privatkläger habe ihm dann 10'000 Franken angeboten, wenn er sagen würde, er hätte sich den Arm bei einem Velounfall verletzt.
Als er dieses Angebot abgelehnt habe, sei es wieder zu einem Kampf gekommen. Dabei habe er sich daran erinnert, dass sich in seinem Hosensack ein Taschenmesser befinde, um Äpfel zu schälen. Er habe das Messer schliesslich herausgenommen und die Klinge geöffnet. Bei der anschliessenden Rangelei sei der Kläger auf das Messer gestürzt.
Das Spital
Dem Privatkläger wurden mit dem Messer mindestens fünf Wunden zugefügt. Am Bauch erlitt er eine rund 3 cm lange Schnittwunde, am linken Oberarm waren es zwei oberflächliche Schnittwunden. Und am Rücken wurden im Luzerner Kantonsspital zwei Wunden versorgt, unter anderem eine 2.5 cm lange und 5 cm tiefe Stichverletzung.
Das Kriminalgericht
Direkte Zeugen der Vorfälle vom 19. April 2019 gibt es nicht. Um sich selbst zu entlasten, haben sowohl der Beschuldigte als auch der Privatkläger ein Interesse daran, den jeweils anderen zu belasten.
Das Luzerner Kriminalgericht glaubt jedoch den Aussagen des Privatklägers. Grund dafür seien diverse Aussagen des Beschuldigten, die zu viele Widersprüche und Ungereimtheiten aufweisen. Im Gegensatz dazu seien die Schilderungen des Privatklägers konstant und plausibel.
Das Urteil
Der Beschuldigte wird der versuchten vorsätzlichen Tötung schuldig gesprochen und muss für sechs Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Zudem muss der 46-jährige Mann aus dem Kosovo die Schweiz für zehn Jahre verlassen.
Dem Beschuldigten war laut dem Kriminalgericht bewusst, dass ungezielte Messerstiche im Brust- und Bauch eines Menschen den Tod zur Folge haben können. Er handelte daher mit dem Vorsatz, das Opfer zu töten.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, es wurde bereits Berufung angemeldet.