Das Luzerner Kriminalgericht hatte den heute 40-Jährigen wegen (eventual-)vorsätzlicher Tötung zu neun Jahren und 14 Tagen Gefängnis verurteilt (PilatusToday berichtete). Zudem sollte er eine Busse von 300 Franken, die Verfahrenskosten von 42'000 Franken und eine Genugtuung für die Angehörigen des Opfers bezahlen. Er hätte zudem 12 Jahre lang nicht mehr in die Schweiz einreisen dürfen.
Gegen dieses Urteil hat der Beschuldigte Berufung eingelegt. Er beantragt vom Vorwurf der (eventual-)vorsätzlichen Tötung freigesprochen zu werden und damit auch weder ins Gefängnis zu müssen noch des Landes verwiesen zu werden. Die Staatsanwaltschaft auf der Gegenseite beantragt, dass der Beschuldigte gar zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren zu verurteilen sei.
Bereits vor dem Kriminalgericht hatte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von elf Jahren gefordert (PilatusToday berichtete). Die Verteidigung plädierte bei der Verhandlung im letzten Mai auf Notwehr und forderte einen Freispruch.
Die Verhandlung vor dem Luzerner Kantonsgericht startet um 8.30 Uhr.
(kra)