Zentralschweiz
Luzern

Nur noch 100 Gäste in Clubs erlaubt

Kanton Luzern

Nur noch 100 Gäste in Clubs erlaubt

15.07.2020, 15:45 Uhr
· Online seit 15.07.2020, 08:39 Uhr
Also doch! Ab kommenden Freitag sind in Gastrobetrieben, wie Clubs und Bars, und bei Veranstaltungen nur noch 100 statt wie bisher 300 Gäste pro Sektor zugelassen.

Quelle: PilatusToday

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Wie PilatusToday gestern schon berichtete, sind ab diesem Freitag weniger Gäste als bisher erlaubt. Wie der Kanton Luzern nun in einer Mitteilung schreibt, betrifft dies insbesondere Sektoren, in denen weder der erforderliche Abstand eingehalten noch andere geeignete Schutzmassnahmen ergriffen werden können – sprich Maskentragen oder Trennwände –, sondern lediglich das Erfassen von Kontaktdaten (Contact Tracing) vorgesehen ist.

Die verschärften Massnahmen gelten per Freitag 17. Juli 12.00 Uhr für Gastwirtschaftsbetriebe (einschliesslich Bar- und Clubbetriebe, sowie Diskotheken und Tanzlokalen) und Veranstaltungen, wie der Kanton in der Mitteilung schreibt.

Was gilt konkret?

Gastwirtschaftsbetriebe

In Gastrobetrieben wird die maximale Anzahl der Gäste auf gleichzeitig 100 Personen beschränkt, wenn...

a) ...die Konsumation nicht ausschliesslich an einem festen Sitzplatz erfolgt, oder

b) ...weder der erforderliche Abstand eingehalten noch andere geeignete Schutzmassnahmen ergriffen werden können – insbesondere Maskentragen oder Trennwände.

Gastrobetriebe können jedoch mehrere räumlich getrennte Gästesektoren mit jeweils 100 Personen betreiben. Unabhängig davon müssen weiterhin die Kontaktdaten erfasst werden. Ausserhalb dieser Gästesektoren muss entweder der Mindestabstand eingehalten oder eine Schutzmaske getragen werden, wenn die Möglichkeit der Durchmischung besteht.

Veranstaltungen

Auch an öffentlichen und privaten Veranstaltungen mit über 100 Besucherinnen und Besuchern gilt eine Limite, wenn weder der Mindestabstand eingehalten werden kann noch andere geeignete Schutzmassnahmen ergriffen werden können.

Auch hier ist eine Unterteilung in Sektoren mit jeweils maximal 100 Personen möglich. Unabhängig davon sind die Kontaktdaten zu erheben. Ausserhalb dieser Sektoren muss, wenn die Möglichkeit der Durchmischung besteht, entweder der Mindestabstand eingehalten oder eine Schutzmaske getragen werden.

Diese Verfügung gilt bis auf Weiteres.

Warum kommt die Verschärfung?

Wie der Kanton in der Mitteilung schreibt, habe er festgestellt, dass das Contact Tracing bei Veranstaltungen mit 300 Personen an seine Grenzen stosse – selbst wenn es korrekt und seriös gemacht wird. Da seit den beschlossenen Lockerungen Anfang Juli die Fallzahlen wieder steigen, hätten auch andere Kantone eine Wieder-Verschärfung der Massnahmen beschlossen.

Vor diesem Hintergrund haben die Dienststelle Gesundheit und Sport in Absprache mit dem Gesundheits- und Sozialdepartement ihre Schutzmassnahmen ebenfalls verstärkt – immer mit dem Ziel, Infektionsketten mittels Contact Tracing bestmöglich nachvollziehen zu können und so das Aufflammen von lokalen Infektionsherden oder gar das Auftreten einer 2. Welle zu vermeiden.

veröffentlicht: 15. Juli 2020 08:39
aktualisiert: 15. Juli 2020 15:45
Quelle: PilatusToday

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redaktion@pilatustoday.ch