Das Bundesgericht habe die Beschwerden Ende August abgewiesen, teilt die Luzerner Regierung am Mittwoch mit. Die angeordneten Rückzonungen wurden vom Gericht als raumplanerisch recht- und zweckmässig beurteilt. Bereits das Kantonsgericht hatte die Beschwerden im Oktober 2023 abgewiesen.
Rickenbach ist eine der 21 Luzerner Gemeinden, welche gemäss den Vorgaben des Bundesrechts und des kantonalen Richtplans zu viel Bauland aufweist. 2021 hat die Gemeinde ihre Bauzone an der Gemeindeversammlung verkleinert. Gutgeheissene Einsprachen führten jedoch dazu, dass die Reduktion zu gering ausfiel.
Daraufhin ordnete die Luzerner Regierung weitere Rückzonungen an, wie es weiter heisst. Betroffene Grundeigentümer reichten daraufhin Beschwerde ein.
(sda)