Zentralschweiz
Luzern

SP-Vorstoss: Luzern debattiert über säumige Krankenkassenprämien

SP-Vorstoss

Luzern prüft Abschaffung der schwarzen Krankenkassenliste

16.07.2024, 20:22 Uhr
· Online seit 16.07.2024, 06:18 Uhr
Die Luzerner Regierung hat sich für die Erheblicherklärung eines Vorstosses der SP über die Abschaffung der schwarzen Liste der Krankenkassenprämienzahlenden ausgesprochen. Unter anderem, da sich der Nutzen der Liste nicht faktenbasiert nachweisen lasse.
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Wer Krankenkassenprämien nicht bezahlt, kann auf der sogenannten «schwarzen Liste» landen. Dann dürfen Ärzte die Person nur im Notfall behandeln. Eine Regel, welche in vielen Kantonen schon lange abgeschafft wurde und nun gemäss Kantonsregierung auch in Luzern verschwinden soll.

Bei der SP freut man sich über die Haltung der Regierung zur Liste. «Sie ist unsolidarisch und wirkt nicht», sagt Fraktionschef Marcel Budmiger gegenüber Tele 1 und PilatusToday. «Sie bestraft Leute, die ihre Prämien nicht bezahlen können.» Damit werde indirekt auch die Gesundheit solcher Personen gefährdet.

Eher für eine andere Anwendung als eine Abschaffung plädiert Martin Wicki, der Präsident der Luzerner SVP. «Man muss es vielleicht anders einsetzen. Man muss aktiv auf die Leute zugehen.» Da Sozialhilfe beziehende Personen nicht auf die Liste kommen, sollten die darauf auch in der Lage sein, die Prämien zu bezahlen. Wenn nötig, sollte man beispielsweise mit dem Betreibungsamt vorgehen, damit bezahlt wird.

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Noch höhere Kosten absehbar

Von 2019 bis 2023 befanden sich zwischen 4500 und 4700 Personen auf der «schwarzen Liste», schrieb die Luzerner Regierung in ihrer Stellungnahme vom Dienstag. Ein Abwärtstrend sei nicht ersichtlich. Auch Vergleiche zwischen den Kantonen vermochten nicht aufzuzeigen, ob die sogenannte LSP ein erfolgreiches Instrument sei, um die Zahl der säumigen Prämienzahlenden zu reduzieren.

Der Betrieb der LSP verursache jährlich einen Aufwand von 59'500 Franken, so die Regierung. Künftige Kostensteigerungen seien aufgrund erhöhter Sicherheitsanforderungen und IT-Anpassungen absehbar. Zeitnah würden diesbezüglich Investitionen von 200'000 Franken nötig.

Als weiteren Gesichtspunkt nennt die Regierung ethische Aspekte. So sei die Nationale Ethikkommission 2023 zum Schluss gekommen, dass die LSP gegen gewichtige ethische Prinzipien der Gerechtigkeit, Fairness und Solidarität zwischen den Bevölkerungsgruppen verstosse. Denn wer auf der säumigen Liste landet, dem werden nur noch Notfallbehandlungen vergütet.

In den meisten Kantonen bereits abgeschafft

Die Regierung fügt an, dass die LSP für die Leistungserbringer einen Mehraufwand darstelle. Werde die Liste abgeschafft, entfielen die Abklärungen darüber, ob die Kriterien für einen Notfall erfüllt sind oder nicht. Die herausfordernden Abklärungen verursachten regelmässig berufsethische Konfliktsituationen.

Auch David Roth (SP) betont, dass sich Notfallbehandlungen auf Gesetzesebene nicht umfassend definieren liessen, wie dieser in seiner Motion schrieb. Eine angemessene Gesundheitsversorgung dagegen sei ein Grundrecht.

Diverse Kantone haben die sogenannte «schwarze Liste» bereits abgeschafft. Nur noch die Kantone Luzern, Aargau, Thurgau und Tessin halten an der Liste fest.

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(red.)

veröffentlicht: 16. Juli 2024 06:18
aktualisiert: 16. Juli 2024 20:22
Quelle: PilatusToday

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