Eine Erhöhung des Infrastrukturlastenausgleichs um 10,6 Millionen Franken, wie die Gemeindevertretenden in einem Kompromiss vorgeschlagen hatten, wäre einer fairen Lösung näher gekommen, teilte die Stadt Luzern am Dienstag mit. Laut Stadt wären 17,7 Millionen Franken sachlich gerechtfertigt. Ihr ist jedoch bewusst, dass dies politisch nicht mehrheitsfähig wäre.
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Die Stadt äussert sich enttäuscht darüber, dass der Kanton als einziger Akteur auf seinem Standpunkt beharrte, obwohl er von der vorliegenden Teilrevision des kantonalen Finanzausgleichs am stärksten profitiere, wie es hiess. Sie betont, dass eine deutlichere Erhöhung die überdurchschnittlichen Infrastrukturkosten der Gemeinden besser abgegolten hätte.
Bereits in der Vernehmlassung hatte die Stadt mitgeteilt, dass sie einer Systembereinigung mit Vereinheitlichung der Abschöpfung im Ressourcenausgleich nur dann zustimme, wenn sie mit einer adäquaten Erhöhung des Infrastrukturlastenausgleichs einhergehe. Dies werde mit der aktuellen Botschaft der Regierung nicht erreicht.
Auch der Verband der Luzerner Gemeinden (VLG) teilt die Meinung der Stadt. Er schreibt in einer Mitteilung vom Dienstag, dass die vorgeschlagene Erhöhung unzureichend ist und fordert eine Erhöhung um 10,6 Millionen Franken. Diesbezüglich hofft er auf die Unterstützung des Kantonsparlaments.
Teilrevision unterliegt der Volksabstimmung
Am Dienstag präsentierte die Kantonsregierung ihre Botschaft zur Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes. Damit Der der Finanzausgleich bei sprunghaften Veränderungen der Steuereinnahmen nicht aus den Fugen gerät, soll er angepasst werden.
Um ein übermässiges Wachstum des Ressourcenausgleichs zu verhindern, soll dessen Wachstum begrenzt werden. Zudem sollen alle Gebergemeinden gleich behandelt werden, das heisst die Stadt Luzern soll nicht mehr von einem reduzierten Beitragssatz profitieren. Als Ausgleich wird der Infrastrukturlastenausgleich erhöht. Die Mittel für den Lastenausgleich sollen letztlich nicht mehr an die des Ressourcenausgleichs geknüpft werden.
Die Neuerungen sollen erstmals 2026 zur Anwendung kommen. Die Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes unterliegt der Volksabstimmung.
(sda)