Zentralschweiz
Luzern

Tötungsdelikt in Sursee: Luzerner Behörden beantragen Untersuchungshaft für Partner der getöteten Frau

Tötungsdelikt Sursee

«Mann wurde sofort festgenommen» – Stawa verdächtigt Lebenspartner

09.07.2024, 14:20 Uhr
· Online seit 09.07.2024, 10:47 Uhr
Bei der mutmasslich gewaltsam getöteten Frau handelt es sich um eine 57-jährige Schweizerin. Sie wurde in einer Wohnung in Sursee aufgefunden. Für ihren Lebenspartner, einen 49-jährigen Schweizer, hat die Staatsanwaltschaft nun Untersuchungshaft beantragt.

Quelle: Tele1 / CH Media Video Unit / Ramona De Cesaris

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«Die Polizei rückte nach 5 Uhr aus und hat in der Wohnung in Sursee eine tote Frau aufgefunden und vor Ort auch den Lebenspartner. Der Mann wurde dann sofort festgenommen. Man ging von Anfang an von einem Tötungsdelikt aus», sagt Simon Kopp, Kommunikationsverantwortlicher der Staatsanwaltschaft Luzern, im Interview mit PilatusToday und Tele 1.

Wie die Behörde am Montag mitgeteilt hatte, wurde die Frau am Samstag tot in einer Wohnung in Sursee vorgefunden. Die Identifikation der mutmasslich getöteten Person wurde abgeschlossen. «Es handelt sich um eine 57-jährige Frau. Der festgenommene Mann ist ein 49-jähriger Schweizer», erläutert Kopp.

Verschiedene Untersuchungen laufen

Nun werden verschiedene Untersuchungen gemacht. «Auf der einen Seite wollen wir wissen, woran die Frau gestorben ist und wie es zum Tod gekommen ist.» Diesbezüglich untersuche die Rechtsmedizin die Leiche.

Auf der zweiten Seite werde nun der festgenommene Partner befragt, sagt Kopp: «Von ihm wollen wir wissen, was er zum Tod seiner Partnerin sagt.» Und auf der dritten Seite ermittle die Spurensicherung in der Wohnung. «Diese drei Sachen sollen schliesslich zu einem Gesamtbild führen», fasst Kopp zusammen.

Unschuldsvermutung gilt weiterhin

«Aktuell gehen wir davon aus, auch aufgrund der Situation, die wir vor Ort angetroffen haben, dass die festgenommene Person auch die verdächtige Person ist.» Gleichwohl könne es sein, dass es weitergeht und die Befragung andere Möglichkeiten ergibt. Deshalb gelte für den Partner auch weiterhin die Unschuldsvermutung.

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veröffentlicht: 9. Juli 2024 10:47
aktualisiert: 9. Juli 2024 14:20
Quelle: PilatusToday

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redaktion@pilatustoday.ch