Befreit werden sollen Härtefallzahlungen, welche vor dem 21. April 2021 ausgerichtet wurden sowie Zahlungen, wo der Hinweis auf die bedingte Gewinnrückzahlung fehlte, wie die Wak am Dienstag mitteilt. Als Argument nennt die Kommission «das Vertrauen in den Kanton Luzern als verlässlichen Partner».
Damit würde der Kanton auf eine Rückforderung von circa sieben Millionen Franken verzichten, der Bund auf 16 Millionen Franken, wie es heisst. Die Wak beauftragte die Regierung mit der Ausarbeitung eines entsprechenden Dekrets, dass später dem Kantonsparlament vorgelegt werden soll.
Eine vierköpfige Minderheit der Wak befürwortete das Vorgehen der Regierung. Einig war sich die Wak darüber, dass «griffige» und «faire» Lösungen für Einzelschicksale gefunden werden müssten.
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Von der Regierung vorgesehen war, dass Härtefallgelder bis maximal zur Höhe der erwirtschafteten Gewinne zurückbezahlt werden müssen. Betroffen sind unterstützte Unternehmen, welche während der Pandemie Gewinne erzielten. Dadurch soll verhindert werden, dass keine privaten Gewinne durch Steuergelder finanziert werden.
(sda)