«Die Zusammenarbeit der drei kirchlichen Organisationen ist ein Novum für die Schweiz». Das sagt der Churer Bischof Joseph Bonnemain zum aktuellen Stand der Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs. Sie erfordere viel Absprache, sei aber der einzige Weg, um dem Missbrauch konsequent entgegenzutreten.
Drei Organisationen
Gemeinsam wollen die drei Organisationen Schweizer Bischofskonferenz (SBK), Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) und die Konferenz der Vereinigungen der Orden und weitere Gemeinschaften des gottgeweihten Lebens in der Schweiz (KOVOS) folgende Schwerpunkte setzen:
- Die Opferberatung soll entflochten werden. Erste konkrete Entscheide stünden im Juni 2024 an.
- Erarbeitung von standardisierten Assessments, die bei Neuanstellungen zum Einsatz kommen.
- In einer sogenannten «Selbstverpflichtungserklärung» haben sich die Verantwortlichen der Bistümer – entgegen den kirchenrechtlichen Vorgaben – verpflichtet, keine Akten im Zusammenhang mit den Missbrauchsfällen mehr zu vernichten.
Lebensform der Angestellten soll keine Rolle mehr spielen
Den drei Organisationen sei klar, dass dieses Massnahmenpaket nicht alle Probleme lösen könne. Weitere Massnahmen würden folgen. So würden sie sich dafür einsetzen, dass die Fragen der Machtausübung, der Sexualmoral und der Stellung der Frauen bald angegangen werden. «Dazu gehört auch, dass die Kirche das partnerschaftliche Leben ihrer Angestellten als private Angelegenheit anerkennt und keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen mehr daraus zieht». So lässt sich Roland Loos, Präsident der RKZ, in einer Mitteilung zitieren.
Irgendwann soll die Hilfe für Missbrauchsopfer über die staatliche Opferhilfe laufen. Wann das soweit ist, ist noch unklar. Es seien noch viele Fragen zu klären, sagte Bischof Joseph Bonnemain am Montag in Zürich vor den Medien.
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