· Online seit 22.04.2024, 09:17 Uhr
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Gemäss einer Mitteilung der Staatskanzlei vom Montag geht es bei den strittigen Punkten um die Gleichbehandlung von Mann und Frau sowie um die Gesetzgebungskompetenz der Korporationen.
Die Regierung sei der Ansicht, dass die Vorlage rechts- und verfassungskonform sei, teilt die Staatskanzlei mit. Dennoch habe sie sich entschlossen, ein unabhängiges Rechtsgutachten einzuholen, um «abschliessend Klarheit zu schaffen». Das Gutachten werde einer internen Rechtsprüfung unterzogen und fliesse dann in die Auswertung der Vernehmlassung ein.
Das neue Korporationsaufsichtsgesetz soll das bestehende aus dem Jahr 1992 ersetzen.
(sda)
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