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Nidwalden überprüft neue Gesetzgebung nach Kritik

Korporationen

Nidwaldner Regierung holt nach Kritik Rechtsgutachten ein

· Online seit 22.04.2024, 09:17 Uhr
Die Nidwaldner Kantonsregierung lässt ihren Entwurf eines neuen Korporationsaufsichtsgesetzes juristisch extern überprüfen. Grund dafür ist, dass die Vorlage in der Vernehmlassung teilweise als verfassungswidrig taxiert wurde.
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Gemäss einer Mitteilung der Staatskanzlei vom Montag geht es bei den strittigen Punkten um die Gleichbehandlung von Mann und Frau sowie um die Gesetzgebungskompetenz der Korporationen.

Die Regierung sei der Ansicht, dass die Vorlage rechts- und verfassungskonform sei, teilt die Staatskanzlei mit. Dennoch habe sie sich entschlossen, ein unabhängiges Rechtsgutachten einzuholen, um «abschliessend Klarheit zu schaffen». Das Gutachten werde einer internen Rechtsprüfung unterzogen und fliesse dann in die Auswertung der Vernehmlassung ein.

Das neue Korporationsaufsichtsgesetz soll das bestehende aus dem Jahr 1992 ersetzen.

(sda)

veröffentlicht: 22. April 2024 09:17
aktualisiert: 22. April 2024 09:17
Quelle: PilatusToday

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