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Nidwalden zählt Wohnkosten bei Stipendien neu an

Stipendien

Nidwalden zählt Wohnkosten bei Stipendien neu an

· Online seit 12.09.2024, 11:41 Uhr
Im Kanton Nidwalden sollen Personen, die noch bei den Eltern leben, neu auch Wohnkosten bei der Berechnung zu Stipendien anrechnen können. Das ist eine von mehreren Korrekturen, die der Regierungsrat mit einer Teilrevision zum Stipendiengesetz umsetzen will.
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Zurzeit können Gesuchsteller im Kanton Nidwalden, die noch bei den Eltern leben, keinen Beitrag fürs Wohnen anrechnen. Wegen der hohen Mietzinsen und zum «Ausgleich eines Missverhältnisses gegenüber dem selbstständigen Wohnen», will die Kantonsregireung dies ändern, wie er am Donnerstag mitteilt.

Zudem plant er, zur Förderung des «lebenslangen Lernens» die Altersgrenze für den Bezug von Ausbildungsdarlehen von 40 auf 50 Jahre zu erhöhen und die Zulagen an die Nachbarkantone Uri und Obwalden «anzugleichen». Ausserdem soll die Eingabefrist für Stipendiengesuche von zwei auf vier Monate nach Ausbildungsbeginn verlängert werden.

Die Kantonsregierung gab in den vergangenen Jahren rund 800'000 Franken für Ausbildungsbeiträge aus, heisst es in der Mitteilung. Damit hätten sie sich rund 100'000 Franken unter dem Wert befunden, der beim totalrevidierten Stipendiengesetz 2019 prognostiziert wurde. Die finanziellen Auswirkungen bewegten sich nun in einer ähnlichen Höhe, so die Kantonsregierung weiter. Mit der Vorlage könne die Unterstützung durch Ausbildungsbeiträge verbessert werden, wird Bildungsdirektor Res Schmid (SVP) in der Mitteilung zitiert.

Die Pläne des Regierungsrats gehen nun in die Vernehmlassung und dürften im Frühling 2025 im Landrat diskutiert werden. In Kraft treten sollen sie am 1. August 2025.

(sda)

veröffentlicht: 12. September 2024 11:41
aktualisiert: 12. September 2024 11:41
Quelle: PilatusToday

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