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Nidwaldner Firmen erlitten wegen Friedenskonferenz auf Bürgenstock finanziellen Schaden

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Nach Bürgenstock-Konferenz wollen Firmen finanzielle Entschädigung

· Online seit 28.08.2024, 14:07 Uhr
Beim Kanton Nidwalden haben sich zehn Betriebe oder Organisationen erkundigt, ob ihnen Ausfallentschädigungen aufgrund der Friedenskonferenz auf dem Bürgenstock zustehen. Dass sie für ihre Einbussen Wiedergutmachung bekommen, ist allerdings unklar.
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Der Bundesrat lud am 15. und 16. Juni zur Ukraine-Konferenz auf dem Bürgenstock ein. Mit dabei waren wichtige Politfiguren aus aller Welt: Emmanuel Macron, Olaf Scholz oder die jetzige amerikanische Präsidentschaftskandidatin Kamala Harris waren anwesend – sowie rund 100 weitere internationale Delegationen und Organisationen. Der Zugang auf den Bürgenstock wurde zu dieser Zeit stark begrenzt.

Die Sperrzone und weitere Sicherheitsmassnahmen wie beispielsweise eine Flugverbotszone schränkte Anwohnerinnen und Anwohner, aber auch Unternehmen ein. Zehn Betriebe und Privatpersonen wollen dafür jetzt anscheinend entschädigt werden, wie die «Luzerner Zeitung» schreibt, und haben beim Kanton angeklopft.

Ob dieser den Forderungen nachkommt, ist aber ungewiss. Nicht von allen würden substanzielle Unterlagen mit konkreten Forderungen vorliegen, erklärt der Nidwaldner Landschreiber Armin Eberli gegenüber der Zeitung. Die geforderten Beträge lägen zumeist im vier-, maximal im tiefen fünfstelligen Bereich.

Gesuche werden geprüft – obwohl Massnahmen rechtmässig waren

Die Gesuchsteller sollen jetzt vom Kanton ein Schreiben zum weiteren Vorgehen erhalten und müssen teilweise weitere Unterlagen einreichen. Entscheide gibt es laut dem Kanton Nidwalden noch keine – und dabei werde es wahrscheinlich auch bleiben. «Die Sicherheitskräfte handeln im Auftrag des Bundes, gehen dabei rechtmässig vor und als Folge davon dürfte in der Regel kein Anspruch auf Schadenersatz bestehen», heisst es seitens Kanton. Doch: «Selbstverständlich werden aber entsprechende Gesuche sorgfältig geprüft.»

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Da die Massnahmen rund um die Friedenskonferenz rechtmässig waren, werde der Kanton die Gesuche gestützt auf die Billigkeitshaftung gemäss dem kantonalen Haftungsgesetz prüfen, so Eberli. Dass ein wirtschaftlicher Schaden vorliegt und ein Zusammenhang zwischen den angeordneten Massnahmen und dem geltend gemachten Vermögensschaden besteht, sei dabei die Voraussetzung.

(red.)

veröffentlicht: 28. August 2024 14:07
aktualisiert: 28. August 2024 14:07
Quelle: PilatusToday

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