Gut und gerne 800 Franken im Jahr sind es, die pro Schülerin anfallen. Es sind Kosten für Schulbücher, Exkursionen oder den öffentlichen Verkehr, mit dem sie den Schulweg zurücklegen.
Im Gegensatz zur Oberstufe in der Wohngemeinde gibt es keine organisierten Schülertransporte zum Kollegium St. Fidelis. Und das unabhängig davon, ob es sich um Schulkinder der obligatorischen Schule (7. bis 9. Klasse) oder Kinder in der überobligatorischen Bildung (10. bis 12 Klasse) handelt.
Verletzt die aktuelle Praxis die Verfassung?
Genau hier liegt laut Denise Weger der Hund begraben. Sie sitzt für die GLP im Nidwaldner Kantonsparlament und hat dort einen Vorstoss eingereicht. Sie verlangt, dass den Eltern von Schülerinnen und Schülern am Kollegium St. Fidelis in den ersten drei Schuljahren künftig keine Kosten auferlegt werden dürfen. «Gemäss der Schweizer Bundesverfassung haben Kinder und Jugendliche in der Schweiz Anspruch auf einen ausreichenden unentgeltlichen Unterricht», schreibt die Politikerin in ihrem Vorstoss.
Dieser Grundsatz sei an der kantonsweit einzigen Mittelschule im Kanton Nidwalden nicht erfüllt. Damit seien Schülerinnen und Schüler am Kollegium gegenüber jenen an der Volksschule – also der Oberstufe in den Gemeinden – benachteiligt.
Rektor würde Änderung begrüssen
Auch der Rektor schlägt in die gleiche Kerbe. «Die aktuelle Praxis hilft sicher nicht», sagt Patrik Eigenmann, langjähriger Rektor am Kollegium St. Fidelis. Er meint dabei die Chancengleichheit – beziehungsweise die Bestrebungen dafür. «Möglicherweise spielen die hohen Transportkosten für eine Familie mit Wohnsitz in einer Berggemeinde beim Entscheid für oder gegen die Mittelschule eine Rolle», gibt er zu bedenken. Für Busbillette aber auch für Schulbücher und Exkursionskosten müssen heute die Familien selbst aufkommen.
Als nächstes wird sich das Nidwaldner Kantonsparlament mit der Forderung befassen. Auf dem Weg zu einem «Kollegi zum Nulltarif» müsste das kantonale Mittelschulgesetz geändert werden.
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