Zentralschweiz
Obwalden

In Obwalden haben Putzkräfte nur 3 Wochen Ferien – obwohl das Problem bekannt ist

Arbeitsrecht

Problem bekannt: In Obwalden haben Putzkräfte nur 3 Wochen Ferien

10.05.2024, 09:38 Uhr
· Online seit 09.05.2024, 07:26 Uhr
Im Kanton Obwalden wurde seit über 50 Jahren das Arbeitsrecht nicht mehr angepasst. Deshalb haben Putzkräfte und andere Hausangestellte dort so wenige Ferientage wie sonst niemand in der Schweiz.
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Seit 1973 hat der Kanton Obwalden das entsprechende Gesetz nicht mehr angepasst. Darum schauen Hausangestellte beim Thema Ferientage dort im Vergleich zum Rest der Schweiz in die Röhre, wie der «Beobachter» berichtet.

Seit über 50 Jahren nicht angepasst

Normalerweise erlassen die Kantone Normalarbeitsverträge (NAV), um Arbeitnehmende zu entlasten und zu schützen. Darin werden gewisse Mindeststandards festgehalten. Diese gelten für alle Unternehmen und müssen zwingend eingehalten werden.

Nun fand der «Beobachter» in einer Recherche heraus, dass der NAV für Hauswirtschaft im Kanton Obwalden nicht einmal mehr annähernd den heutigen Mindestanforderungen entspricht. Schlicht, weil sich seit über 50 Jahren niemand mehr darum gekümmert hat. Und obwohl der gesetzliche Mindestanspruch von vier Wochen Ferien schweizweit schon 1984 eingeführt wurde. Alle Kantone haben das umgesetzt, bis auf Obwalden.

Auf der Prioritätenliste scheinen die Rechte der hart arbeitenden Bevölkerung im Kanton Obwalden nicht sehr weit oben zu stehen, das betont sogar Jennifer Aregger vom Amt für Arbeit des Kantons Obwalden gegenüber dem Beobachter. Der Widerspruch zur bundesrechtlichen Regelung sei zwar bekannt, aber wegen «ungenügende Personalressourcen» habe man sich vornehmlich anderen Angelegenheiten gewidmet. Seit 1984. Wie viele Personen von den unzureichenden NAV-Bestimmungen betroffen sind, weiss das Amt für Arbeit auch nicht.

Nationale Bestimmungen vor Kantonalen

Gitta Limacher, Juristin beim Beobachter-Beratungszentrum, hält fest: «Die nationalen Bestimmungen sind sogenannt ‹relativ zwingend› und gehen deshalb kantonalem Recht vor. Es sei denn, das kantonale Recht ist vorteilhafter für die Arbeitnehmenden.» Das ist in der «Causa-Obwalden» nicht der Fall. Das Staatssekretariat für Wirtschaft bestätigt Limachers Aussage.

Betroffene können ihre gesetzlich zustehenden Ferien einfordern. Auch vor Gericht.

(ben.)

veröffentlicht: 9. Mai 2024 07:26
aktualisiert: 10. Mai 2024 09:38
Quelle: PilatusToday

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