Zentralschweiz
Obwalden

Lohnrückforderung im Kantonsspital Obwalden: Kritik vom Berufsverband

«Mitarbeiter sind frustriert»

Kantonsspital Obwalden fordert Löhne zurück: Berufsverband kritisiert Vorgehen

· Online seit 14.08.2024, 06:05 Uhr
Erst gab es mehr Lohn, dann das grosse Zurückrudern. Beim Kantonsspital Obwalden wurden Gelder an Mitarbeitende ausgezahlt, die nicht budgetiert waren. Einen Teil davon müssen sie jetzt zurückzahlen. Für den Berufsverband ist dies rechtlich problematisch.
Anzeige

Lohnerhöhung durch Nacht- und Wochenendzuschläge für Mitarbeitende des Kantonsspitals Obwalden. So lautete das Versprechen im April. Drei Monate später dann die Entschuldigung der Spitalleitung. In einem Brief, in dem die Zuschläge versprochen worden waren, habe sich bezüglich der Wochenendvergütung ein Fehler eingeschlichen. Diese müsse zurückgezahlt werden.

Nun hat sich Spital-CEO Peter Werder zum Fall geäussert. Für ihn ist klar, dass die Rückzahlung der zu viel bezahlten Vergütungen rechtlich zulässig ist. «Es hat diesbezüglich nie einen Beschluss der Spitalleitung gegeben. Deshalb ist es ein Lohn, den man nicht behalten kann. Wir sind aber so kulant, dass unsere Mitarbeitenden für die Umtriebe einen Viertel der ausbezahlten Zulagen behalten dürfen», so Werder. Das sei juristisch abgeklärt worden und deshalb beschlossene Sache.

Berufsverband anderer Meinung

Nach dem Vorfall haben sich viele Mitarbeitende des Spitals Obwalden beim Berufsverband SBK Sektion Zentralschweiz gemeldet. «Die Stimmung ist nicht wahnsinnig gut. Mitarbeitende haben uns gemeldet, dass die verärgert und frustriert sind. Auch von fehlender Wertschätzung war die Rede», sagt Erich Grossenbacher, Rechtsberater beim SBK Sektion Zentralschweiz. Sie wollen nun im laufenden Verfahren die Mitarbeitenden so gut wie möglich unterstützen – auch in rechtlichen Fragen.

Video vom 03. August 2024:

Denn der Verband ist sich nicht ganz so sicher, wie das Spital selbst, dass die Vorgehensweise rechtlich korrekt ist. Erich Grossenbacher: «Es gibt einen Bundesgerichtsentscheid, der besagt, dass Auszahlungen, die über drei Monate erfolgen, als Vertragsänderungen angesehen werden können.» Sie sehen die Rückzahlungsforderung der Wochenendzulagen also als problematisch und rechtlich unsauber an. Ob korrekt oder nicht: Der SBK ist grundsätzlich der Meinung, dass der Schaden durch die Rückforderung grösser ist, als die tatsächlichen Einsparungen.

Spital zieht Lehren

Inzwischen ist die Spitalleitung mit der Personalkommission des Kantonsspitals zusammengesessen. Beim Treffen habe man zwei Sachen besprochen. «Einerseits die Kommunikation der vergangenen Woche und andererseits die Härtefälle, also die Personen, die den Betrag nicht aufeinmal zurückbezahlen können», erklärt CEO Peter Werder.

Dabei ist man zum Schluss gekommen, dass man den betroffenen Mitarbeitenden Ratenzahlungen ermögliche. Zudem wolle man, sollte ein solcher Fall ein weiteres Mal vorkommen, nicht nur schriftlich informieren. Sondern eine Veranstaltung durchführen.

Scan den QR-Code

Du willst keine News mehr verpassen? Hol dir die Today-App.

veröffentlicht: 14. August 2024 06:05
aktualisiert: 14. August 2024 06:05
Quelle: PilatusToday

Anzeige
Anzeige
redaktion@pilatustoday.ch