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Obwaldner Regierung legt Gesetz zur Ausbildungsoffensive vor

Pflege

Obwaldner Regierung legt Gesetz zur Ausbildungsoffensive vor

· Online seit 19.04.2024, 09:30 Uhr
Wer sich in Obwalden zur Pflegefachkraft ausbilden lässt, soll ab dem 22. Lebensjahr einen Unterstützungsbeitrag erhalten. Der Regierungsrat hat die Gesetzesgrundlage für die sogenannte Ausbildungsoffensive an den Kantonsrat überwiesen.
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Die Schweizer Stimmberechtigten hatten 2021 die Pflegeinitiative gutgeheissen. Ein Jahr später verabschiedete das Bundesparlament ein Gesetz für die Ausbildungsoffensive. Nun gilt es, diese in den Kantonen umzusetzen.

Unterstützung durch Kantonsspital

Vorgesehen sei, dass das Kantonsspital, die Alters- und Pflegeheime, die Spitex, die Höhere Fachschule und sowie diejenigen, die sich auf der Tertiärstufe zur Pflegerin oder zum Pfleger ausbilden liessen, finanziell unterstützt würden, teilte der Obwaldner Regierungsrat am Freitag mit.

Die Betriebe werden im Gegenzug verpflichtet, genügend Pflegefachkräfte auszubilden. Um der Verpflichtung Nachdruck zu verleihen, kann ab 2026 ein Bonus-Malus-System eingeführt werden. Das heisst, wer zu wenig Fachkräfte ausbildet, muss eine Abgabe zahlen, während die anderen eine Gutschrift erhalten.

Kosten von rund 5 Millionen Franken

Die Beiträge werden gemeinsam vom Bund, dem Kanton und den Gemeinden finanziert. Allerdings wird in Obwalden der Bundesbeitrag kleiner ausfallen als zunächst angenommen. Das liegt gemäss der regierungsrätlichen Botschaft daran, dass der Bund seinen Kredit gekürzt hat und die Beiträge nicht im Verhältnis zur Bevölkerung, sondern auf Basis des Nachwuchsbedarfs auf die Kantone verteilt.

Insgesamt dürften sich die Kosten in Obwalden über acht Jahre auf 4,9 Millionen Franken belaufen. Der Bund und der Kanton beteiligen sich daran mit je 1,7 Millionen Franken, die Gemeinden sollen 1,5 Millionen Franken übernehmen. Diese Kosten seien eine Schätzung, hiess es dazu in der regierungsrätlichen Botschaft.

Obwalden will die Beiträge gemäss dem «Zentralschweizer Modell» auszahlen. Demnach werden Personen in Ausbildung ab dem 22. Lebensjahr unterstützt. Die Beiträge erhöhen sich sukzessive mit dem Alter. Der Kantonsrat soll die Vorlage im Mai behandeln.

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(sda)

veröffentlicht: 19. April 2024 09:30
aktualisiert: 19. April 2024 09:30
Quelle: PilatusToday

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