So wurden beispielsweise ein Engelberger Totengräber und seine Magd an den Pranger gestellt, für ehrlos erklärt und zu einer Haftstrafe verurteilt, wie das Staatsarchiv in einer Mitteilung schreibt. Der Totengräber hatte der Magd zwei Mittel verabreicht, welche die «Leibesfrucht» abtöten sollte.
In die Geschichte der beiden sowie viele mehr taucht das Staatsarchiv auf seiner Website genauer ein. Insgesamt sichtete das Archiv 6300 Strafakten aus den Jahren 1803 bis 1867. Sie enthalten neben Verhörprotokollen auch Gutachten und Beweismittel.
Das Staatsarchiv hält fest, dass es in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts zwischen der Obwaldner Regierung und den Strafbehörden noch keine Gewaltenteilung gab. Es war der Rat, welcher über die Straffälle urteilte, die Untersuchung leitete, Verhöre aufnahm und über die Anwendung von Folter entschied.
Die Strafakten zeigten zudem auf, wie sich grosse politische und rechtliche Umbrüche, beispielsweise das Ende der Helvetik oder die Bundesverfassung von 1848, auf die Strafpraxis in Obwalden auswirkten, wie es hiess. Auch lieferten sie spannende Einblicke in das Leben vieler Obwaldner und Obwaldnerinnen, wodurch sie praktischerweise auch zur Familienforschung genutzt werden könnten.
(sda)