· Online seit 27.06.2024, 10:10 Uhr
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Nach Bundesgesetz sind Grossraubtiere geschützt, wie die Staatskanzlei Schwyz am Donnerstag mitteilt. Selbst bei einer Annahme der Initiative würde sich aufgrund der Bundesgesetzgebung in der Praxis nichts ändern.
Die Initiative der SVP Kanton Schwyz fordert Vorschriften zum Schutz vor Grossraubtieren und zur Beschränkung und Regulierung des Bestands, wie es heisst. Auch die Förderung des Grossraubtierbestandes soll verboten werden.
Im November 2022 hatte das Parlament die Standesinitiative der SVP mit 65 zu 19 Stimmen angenommen. Damals sprachen sich SVP, FDP und Mitte für eine stärkere Regulierung des Wolfbestandes aus.
(sda)
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