Mit dem neuen Musikschulgesetz werden die Anliegen einer Musikschulinitiative umgesetzt. Das am Mittwoch mit 82 zu 10 Stimmen im Kantonsparlament angenommene Gesetz will die musikalische Bildung verbessern und in allen Gemeinden zu gleichen Bedingungen anbieten. Dabei soll der Besuch des Musikschulunterrichts für alle Familien finanziell tragbar sein.
SVP äussert Kritik
In der Parlamentsdebatte erhielt die Vorlage der Kantonsregierung viel Lob. Kritische Stimmen kamen hauptsächlich von der rechten Ratsseite. SVP-Redner sprachen von einem «Musiklehrer-Gesetz» und äusserten die Befürchtung, dass es eine Akademisierung des Musiklehrerberufs bringe.
Ihre grossmehrheitliche Zustimmung zur Vorlage machte die SVP-Fraktion von einer Ergänzung des Gesetzes abhängig. So verlangte sie, dass die Förderung der traditionellen, schwyzerischen Volksmusik explizit im Gesetz erwähnt wird. Schliesslich stimmte die Mehrheit des Kantonsparlaments – mit 64 zu 15 Stimmen – dem SVP-Antrag zu, um das Gesetz nicht zu gefährden.
Kanton und Gemeinde übernehmen zwei Drittel der Kosten
Die Finanzierung des Musikschulunterrichts ist im neuen Gesetz so geregelt, dass Kanton, Gemeinden und Eltern je einen Drittel der Kosten zu tragen haben. Diese Kostenverteilung soll mehr Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit geben, eine Musikschule zu besuchen.
Im Weiteren verbessert das Musikschulgesetz die Anstellungsbedingungen der Lehrpersonen und eröffnet den Zugang zu nationalen Fördergeldern. Der Schwyzer Jugend könne in Zukunft ein qualitativ guter Musikunterricht angeboten werden, sagen Sprecher von SP, Mitte und Grünliberalen.
Anlass für Diskussionen gab die Frage, inwieweit Lehrpersonen an Musikschulen eine akademische Ausbildung mitbringen müssen. Im Gesetz ist nun deutlich festgehalten, dass auch Musikprofis ohne Hochschulabschluss oder andere formale Anforderungen angestellt werden können. Die Musikschulen sollten selbst entscheiden können, welche Lehrpersonen sie einstellen, gibt ein FDP-Sprecher zu bedenken.
Klare Zustimmung für Denkmalpflegegesetz
In seiner Mai-Sitzung hat der Kantonsrat auch die Teilrevision des Denkmalpflegegesetzes gutgeheissen – mit 91 zu 2 Stimmen. Künftig erhalten Eigentümer von bedeutsamen Baudenkmälern höhere Kantonsbeiträge, wenn erhebliche Sanierungs- und Unterhaltskosten anfallen. Dabei sollen die Entschädigungsgelder nicht mehr aus dem kantonalen Lotteriefonds kommen, sondern aus der Staatskasse.
(sda)