Die Urner Kantonsregierung genehmigte im Dezember 2018 das regionale Gesamtverkehrskonzept «Unteres Reusstal». Dieses sieht eine neue West-Ost-Verbindungstrasse (WOV) vor. Zusammen mit dem Neubau eines Halbanschlusses «Altdorf Süd» an die Autobahn sollte ein neues Verkehrssystem geschaffen werden.
Das Bundesgericht hält in einem am Dienstag publizierten Urteil fest, es sei korrekt gewesen, dass für die beiden Projekte aufgrund der verschiedenen Zuständigkeiten von Bund und Kanton je ein separates Genehmigungsverfahren durchgeführt wurde.
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Keine Gesamtsicht im Hinblick auf die Umwelt
Allerdings wurden auch die Umweltverträglichkeitsprüfungen jeweils nur mit Blick auf das jeweilige Projekt durchgeführt, ohne dass eine Gesamtprüfung stattgefunden hätte.
Die Verbindungsstrasse und der Halbanschluss seien als eine neue Gesamtanlage zu qualifizieren. Dies hat Auswirkungen auf die Immissionsgrenzwerte, die nicht überschritten werden dürfen.
Auch müssen zusätzliche Stationen zur Messung der Luftqualität aufgestellt werden. Nur so lässt sich laut Bundesgericht feststellen, ob weitere verlangte emissionsbegrenzende Massnahmen unverhältnismässig seien.
VCS sieht sich bestätigt
Die VCS-Sektion Uri nimmt mit Genugtuung das Urteil des Bundesgerichts zum Halbanschluss Altdorf Süd zur Kenntnis, wie sie in einer Mitteilung schreibt. Genau wie die Gemeinde Attinghausen hatte auch der VCS die fehlende Gesamtbetrachtung von WOV und Halbanschluss im Bereich Lärm und Luftverschmutzung kritisiert.
Noch keine Stellung zum Urteil nehmen will das Astra. Gegenüber der «Luzerner Zeitung» schreibt das Bundesamt lediglich: «Das Astra hat den Entscheid des Bundesgerichtes zur Kenntnis genommen und wird diesen nun analysieren.»
(sda/raf)