Zentralschweiz
Zug

29-jähriger Eritreer muss sich wegen Vergewaltigung und sexuellen Handlungen mit Kindern vor dem Zuger Obergericht verantworten

Kanton Zug

29-Jähriger muss sich wegen Vergewaltigung und Sex mit einem Kind verantworten

13.03.2024, 16:41 Uhr
· Online seit 13.03.2024, 14:00 Uhr
Ein heute 29-jähriger Eritreer steht am Mittwoch vor dem Zuger Obergericht wegen Vergewaltigung und sexuellen Handlungen mit einem Kind. Die Staatsanwaltschaft fordert eine mehrjährige Freiheitsstrafe und einen Landesverweis.
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Der Angeklagte soll vor fünf Jahren mehrmals Sex mit einer Minderjährigen gehabt haben. Dies nicht immer einvernehmlich. Daher hat die Staatsanwaltschaft Zug den Mann wegen sexueller Handlung mit Kindern und Vergewaltigung angeklagt.

Laut der Anklageschrift soll es vor der Vergewaltigung zweimal einvernehmlichen Sex zwischen dem Angeklagten und einer damals 15-Jährigen gegeben haben.

Opfer wehrte sich verbal und physisch

Die damals 15-Jährige befand sich an einer Bushaltestelle, als der Angeklagte dazukam und ihr anbot, sie mit seinem Auto nach Hause zu fahren. Es soll dann aber nicht zur Minderjährigen nach Hause, sondern in die Wohnung des damals 24-jährigen Eritreers gegangen sein. Mit dabei war auch noch ein Freund des Beschuldigten.

In der Wohnung angekommen, soll der Beschuldigte seine Hose geöffnet haben und wollte dies auch beim Opfer tun. Sie wehrte sich verbal und physisch gegen das Ausziehen, war aber kräftemässig unterlegen. Der Beschuldigte soll danach über die Minderjährige hergefallen sein, ihre Unterwäsche zur Seite geschoben haben und in sie eingedrungen sein.

Freund vergriff sich ebenfalls an der Minderjährigen

Damit aber nicht genug: Die aufgelöste und erschöpfte Minderjährige musste sich ein zweites Mal wehren. Der Freund des Beschuldigten, der vorher einfach zugesehen haben soll, soll sich dem Bett genähert haben, auf dem das Opfer gelegen war. Er soll ebenfalls seine Hose ausgezogen und sich an der weinenden 15-Jährigen vergriffen haben. Diese gab laut der Anklageschrift auch hier klar zu verstehen, dass sie dies nicht will. Trotzdem soll der Freund des Beschuldigten in sie eingedrungen sein, bis auch er zum Samenerguss kam.

Der Beschuldigte soll dabei im Wissen darum gehandelt haben, dass es sich beim Opfer um ein Kind unter 16 Jahren handelte, das die sexuellen Übergriffe ablehnte.

Die Staatsanwaltschaft Zug fordert laut Anklageschrift eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Zudem fordert sie für den 29-jährigen Eritreer einen Landesverweis für sieben Jahre. Es gilt die Unschuldsvermutung.

veröffentlicht: 13. März 2024 14:00
aktualisiert: 13. März 2024 16:41
Quelle: PilatusToday

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