Im Kanton Zug erhalten Regierungsmitglieder bei einer Abwahl, auch weiterhin eine Abgangsentschädigung von 6 Monatslöhnen. Dies hat das Zuger Kantonsparlament definitiv entschieden. Es lehnte einen Antrag der SVP ab. Diese wollte aus Spargründen auf die Abgangsentschädigung verzichten. Die Regierung sei schon jetzt bessergestellt als andere Arbeitnehmer und könne daher gut auf solche Abgangsentschädigungen verzichten, erklärte Oliver Wandfluh von der SVP Fraktion.
Eine Mehrheit des Zuger Kantonsparlament sah dies jedoch anders und lehnte den SVP-Vorstoss deutlich ab. Die Regierungsräte müssen künftig aber dennoch sparen. Neu müssen sie alle Honorare, Sitzungsgelder und Entschädigungen abliefern. Bisher durften sie diese teilweise behalten.