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Alkoholisiert und unter Drogeneinfluss: Polizei stoppt am Wochenende mehrere Fahrer

Kanton Zug

Alkoholisiert und unter Drogeneinfluss: Polizei stoppt am Wochenende mehrere Fahrer

· Online seit 12.08.2024, 10:24 Uhr
Die Zuger Polizei hat am Wochenende mehrere fahrunfähige Autofahrer gestoppt. Diese waren entweder alkoholisiert, standen unter Drogeneinfluss oder hatten keinen Führerausweis.
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Wie die Zuger Polizei mitteilt, kontrollierten sie am Freitagabend gegen 23 Uhr an der Rathausstrasse in Baar einen Fahrer. Wie sich herausstellte, verfügte der 19-Jährige über keinen gültigen Führerausweis. Der Mann musste das Auto stehen lassen und wird sich bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verantworten müssen.

Am Samstagabend fiel ein Autofahrer auf der Autobahn durch seine unsichere Fahrweise auf. Der 41-jährige Schweizer konnte daraufhin in Cham angehalten und kontrolliert werden. Die bei ihm durchgeführte Atemalkoholmessung ergab einen Wert von 1,8 Promille. Sein Führerschein wurde ihm abgenommen.

Cannabis und Amphetamin – drei Fahrer auf Drogen gestoppt

Gleich drei Autofahrer, welche unter Drogeneinfluss standen, wurden am Sonntagmorgen gestoppt. Zwei wurden positiv auf Cannabis getestet – der Dritte positiv auf Amphetamin. Sie mussten daraufhin im Spital eine Blut- und Urinprobe abgeben.

Bei den drei Männern handelt es sich um zwei italienische Touristen im Alter von 21 und 25 Jahren sowie um einen 33-jährigen in der Schweiz wohnhaften Portugiesen, so die Zuger Polizei. Die beiden Italiener erhielten ein Fahrverbot für die Schweiz und der Portugiese musste seinen Führerausweis abgeben.

Alkoholisierter 60-Jähriger streift anderes Auto

Ebenfalls am Wochenende wurde in Menzingen ein 60-jähriger Autofahrer kontrolliert. Dieser war kurz zuvor in eine leichte Streifkollision mit einem anderen Auto verwickelt. Die durchgeführte Atemalkoholmessung ergab einen Wert von fast 2,3 Promille. Den Führerschein ist der 60-Jährige vorerst los. Bis zu einem Entscheid des Strassenverkehrsamts darf er kein Motorfahrzeug mehr lenken und er muss sich bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug für sein Fehlverhalten verantworten.

(red.)

veröffentlicht: 12. August 2024 10:24
aktualisiert: 12. August 2024 10:24
Quelle: PilatusToday

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