Wie "Zentralplus" berichtete, liess eine Zugerin den jungen Mann während rund vier Monaten im Sommer 2017 bei sich in der Stadt Zug wohnen. In dieser Zeit bestellte sich der Deutsche im Internet im grossen Stil Waren. Gemäss dem Onlineportal kam von einem Fotobuch über den Pullover bis zum Wintermantel alles in seinen Warenkorb.
Nur: Der junge Mann gab bei seinen Bestellungen gar nicht seinen eigenen Namen an, sondern denjenigen der Mitbewohnerin. Und bezahlt hat er die Einkäufe auch nicht. Es dauerte anscheinend ganze drei Monate bis der Schwindel aufflog. Eine letzte Bestellung – zwei T-Shirts für über 100.- Franken – konnte im letzten Moment gestoppt werden.
Geldstrafe auf Bewährung und eine kleine Busse
Wie «Zentralplus» schreibt, sei für die Zuger Staatsanwaltschaft klar: Dabei handelt es sich um Betrug. Er täuschte die Internet-Händler. Einerseits über seine wahre Identität und andererseits über seinen Zahlungswillen. Er wurde zu einer Geldstrafe auf Bewährung von 1'200.- Franken verurteilt. Bezahlen hingegen muss er die Busse von 300.- Franken.
Mit der Zustellung des Entscheids wurde nun die Zuger Polizei beauftragt. Dies weil der Aufenthaltsort des Mannes der Staatsanwaltschaft nicht bekannt ist.