Quelle: tele1
Am 12. Februar 2021 hatte die Zuger Kantonsregierung für die Schulen der Sekundarstufe 1 eine Maskenpflicht eingeführt (PilatusToday berichtete). Die Überwachung des Infektionsgeschehens mit Hilfe der Reihentests und die sinkenden Fallzahlen gestatten es nun, die Maskenfrage wieder auf Stufe Schutzkonzepte der Schulen anzusiedeln. Das heisst, die Schulen können nun wieder selbstständig entscheiden, ob sie eine Maskenpflicht wollen oder nicht.
Der Kanton empfiehlt den Schulen jedoch, nach Pfingsten auf das obligatorische Tragen der Maske zu verzichten, erklärt der Zuger Gesundheitsdirektor Martin Pfister gegenüber Tele 1: «Wir wissen, dass 99 Prozent der Lehrpersonen und der Schülerinnen und Schüler getestet sind. Deshalb kann man die Maskenpflicht aufheben.»
Maskenpflicht auf der Sekundarstufe 2 bleibt
Die Empfehlung gilt für alle Lehrpersonen der Kindergarten- und Primarstufe – auf diesen Stufen mussten die Kinder keine Masken tragen – sowie für die Lehrpersonen und Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe 1. Wie der Kanton betont, sind Ausnahmen möglich und bei einer Verschlechterung der Lage auch ein Aufheben der Lockerungen.
Die Schulen der Sekundarstufe 2 auf der anderen Seite unterliegen weiterhin der bundesrechtlichen Regelung. Das heisst, die Maskenpflicht hat Bestand.
(red.)