Die Partei will, dass der Kanton Zug mit einer entsprechenden Standesinitiative bei den eidgenössischen Räten vorstellig wird. Sie will das Epidemiegesetz dahingehend ändern, dass der Bund rückwirkend auf den 1. Januar 2020 für bei der Corona-Bekämpfung entstandene Schäden «vollständig, kausal und prioritär» haftet.
Sie versteht dies als Korrektiv zu den «drastischen autoritären Massnahmen» zu denen das Gesetz den Bund ermächtige.
Existenzielle Schwierigkeiten
Die Zuger SVP ist der Meinung, dass der Bundesrat bei der Coronavirus-Bekämpfung unverhältnismässig handle. Das Epidemiegesetz räume dem Bund äusserst weitreichende Kompetenzen ein, schreibt sie.
Davon mache der Bundesrat Gebrauch mit der Folge, dass ein grosser Teil der Wirtschaft in existenzielle Schwierigkeiten gerate oder zu verschwinden drohe. Es müsse deswegen dafür gesorgt werden, dass die Geschädigten nicht vom Ermessen der Behörden abhängig blieben.