Zentralschweiz
Zug

Fall Ivo Romer geht ans Bundesgericht

Fall Ivo Romer geht ans Bundesgericht

22.06.2018, 17:31 Uhr
· Online seit 22.06.2018, 17:12 Uhr
Das Urteil des Zuger Obergerichts wurde weitergezogen
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Der Fall des ehemaligen Zuger Stadtrats Ivo Romer geht wie erwartet in die nächste Runde. Das Urteil des Zuger Obergerichts wurde an das Bundesgericht weitergezogen. Dies berichtet die Luzerner Zeitung.

Das Urteil des Zuger Obergerichts im Fall Ivo Romer wurde an das Bundesgericht weitergezogen. Das bestätigt das Zuger Obergericht gegenüber der Luzerner Zeitung. Der 54-jährige ehemalige Stadtrat Ivo Romer war Ende April auch in zweiter Instanz wegen Veruntreuung verurteilt worden. Das Zuger Obergericht verhängte dazumal eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sieben Monaten verhängt und ging damit ganz leicht über das Strafmass der Vorinstanz. Nun kommt der Fall vors Bundesgericht.

Vorwurf der Veruntreuung, Urkundenfälschung und Geldwäscherei

Romer wird vorgeworfen, dass er als Vermögensverwalter einer gut betuchten Witwe Millionen für sich abgezweigt habe: Von 2006 bis 2012 soll sich der frühere Stadtpolitiker aus "reiner Habgier" und "purem Geltungsdrang" aus den Konten seiner Mandantin und deren Familienstiftung bedient haben, hatten die Staatsanwältinnen im vergangenen Dezember vor Obergericht ausgeführt. Minutiöse Abklärungen hätten gezeigt, dass das Geld auf die Konten von Romer und dessen Unternehmen geflossen sei. Und verbucht worden sei dieses teilweise als Honorar-Einnahmen von nicht bestehenden Kunden.

veröffentlicht: 22. Juni 2018 17:12
aktualisiert: 22. Juni 2018 17:31

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