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Feuerwerk ist in allen Zentralschweizer Kantonen möglich

Feuerwerk ist in allen Zentralschweizer Kantonen möglich

01.08.2015, 04:32 Uhr
· Online seit 31.07.2015, 15:49 Uhr
Weiterhin gilt aber ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
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Die Zentralschweizer Kantone Luzern, Schwyz und Zug lockern per sofort das allgemeine Feuer- und Feuerwerksverbot. Weiterhin gilt aber ein Feuerverbot im Wald und am Waldrand, heisst es in den Mitteilungen der Kantone. Das heisst: Für das Abbrennen von Feuerwerk oder das Entfachen von Feuer muss ein Mindestabstand von 200m zum Wald eingehalten werden. In den Kantonen Uri, Ob- und Nidwalden galt bereits ein weniger strenges Verbot.

Trotz Lockerung des Verbotes muss Folgendes zwingend beachtet werden:

  • Im Wald und in Waldesnähe bleibt es verboten, Feuer zu entfachen, zu grillieren und Streichhölzer oder Raucherwaren fortzuwerfen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, in Feuerschalen oder mit Einweggrills. Ausgenommen vom Verbot ist das Grillieren in Gärten oder auf Balkonen mit Gas- oder Holzkohlegrills sowie in festen Cheminées.
  • Das Steigenlassen von "Heissluftballonen / Himmelslaternen" (gekaufte oder selbstgebastelte), welche durch offenes Feuer angetriebenen werden, ist generell verboten.
  • Beim Abbrennen von Höhen- und 1.-Augustfeuern sowie Feuerwerkskörpern muss ein Abstand von mindestens 200m zum Wald eingehalten werden. Die auf Feuerwerkskörpern aufgedruckten Sicherheitsabstände sind noch zu vergrössern. Im Kanton Uri sind Höhenfeuer zudem nur oberhalb der Waldgrenze zugelassen.
  • Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern, Vulkanen, bengalischen Hölzern und Batterien darf nur auf geschützten, nicht brennbaren Flächen erfolgen (z.B. auf Kiesplatz, geteerten Parkplätzen) sowie an sicheren Standorten.
  • Die Bevölkerung ist allgemein aufgerufen, mit Feuer im Freien (auch im Siedlungsgebiet) sorgfältig umzugehen und diese nie unbeaufsichtigt zu lassen. Bei starkem Wind - vornehmlich vor und während Gewittern - wegen des starken Funkenflugs kein Feuer zu entfachen. Feuer immer löschen und sich versichern, dass Feuer und Glut tatsächlich erloschen sind.

Die Regeln für den Umgang mit Feuer und Feuerwerk sind auch auf den Internetseiten der einzelnen Kantone publiziert.

9. März 2020 - 11:27

Feuerwerk ist in allen Zentralschweizer Kantonen erlaubt

9. März 2020 - 11:27

Feuerwerk ist in allen Zentralschweizer Kantonen möglich - Feuerwerkhersteller Bugano trotzdem nicht glücklich

veröffentlicht: 31. Juli 2015 15:49
aktualisiert: 1. August 2015 04:32

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