Sollen ausländische Millionäre im Kanton Zug einfacher eine Niederlassungsbewilligung C erhalten als Normalverdiener? Darüber entscheidet das Zuger Kantonsparlament in gut einem Monat. Die geplante Anpassung des Integrationsgesetzes wird von Rechtsexperten kritisiert.
Nur Ausländer mit einigermassen guten Deutschkenntnissen erhalten gemäss geltendem Gesetz im Kanton Zug die Niederlassungsbewilligung C. Wer aber eine Million verdient und ein Vermögen von über 20 Millionen Franken besitzt, bei dem würden nach der Änderung des Integrationsgesetzes die Deutschkenntnisse keine Rolle mehr spielen.
Die Rechtsgleichheit wird verletzt
Wie die Rechtsprofessorin Martina Caroni von der Universität Luzern gegenüber der „Neuen Zuger Zeitung“ erklärte, sei dies heikel. In der Verfassung gelte die Rechtsgleichheit. Es gäbe im konkreten Fall keinen Grund dafür, dass man im Kanton Zug zwischen reichen und weniger reichen Ausländern unterscheide.
Für die Zuger Regierung stehen dagegen steuerliche Interessen im Vordergrund. Es geht dabei vor allem um reiche Expats aus Südafrika und Russland, die so einfacher eine C-Bewilligung erhalten sollen.