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Im Kanton Zug soll der Notstand geregelt werden

Im Kanton Zug soll der Notstand geregelt werden

04.07.2019, 16:56 Uhr
· Online seit 04.07.2019, 16:51 Uhr
Parlament streitet über Strafen und Paragrafen
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Um ausserordentliche Grossereignisse, Katastrophen oder Notlagen zu bewältigen, aktualisiert der Kanton Zug seine Rechtsgrundlage. Das Parlament hat das neue Bevölkerungsschutzgesetz am Donnerstag in erster Lesung beraten - gegen den Willen der SVP.

Heute regelt in erster Linie das Notorganisationsgesetz die Ereignisbewältigung und Notorganisation im Kanton Zug. Dieses Gesetz weist jedoch Lücken auf und entspricht den Vorgaben des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz nicht in allen Teilen. Es soll nun durch das neue Bevölkerungsschutzgesetz ersetzt werden. Dieses enthält Regelungen darüber, wie im Ereignisfall die Beschlussfähigkeit von Entscheidungsgremien wiederhergestellt wird. Bei einem Ausfall von Ratsmitgliedern sind etwa Übergangslösungen vorgesehen. Der Regierungsrat soll zudem den Notstand feststellen können, um kantonale und kommunale Institutionen der Legislative und der Exekutive im Fall einer Katastrophe oder Notlage handlungsfähig zu halten. Er kann auch bestehende Erlasse ausser Kraft setzten und Notverordnungen erlassen.

"Kein Kochbuch"

"In der Krise braucht es Grundsätze und kein Kochbuch", sagte Karl Nussbaumer im Namen der vorberatenden Kommission, die sich einstimmig hinter die Vorlage stellte. Der Vorschlag der Regierung erfülle dies. Anders sah das die SVP: "Das neue Gesetz hat zu viele Paragrafen", sagte Manuel Brandenberg. Es sei zu detailliert. In einem Ereignisfall müsse man vor allem handeln können, und nicht Paragrafen durchgehen. "Je kürzer das Gesetz, desto besser." Die SVP stellte darum einen Nichteintretensantrag, den der Rat aber mit 61 zu 9 Stimmen ablehnte. Die SVP wollte die Regierung beauftragen, eine weniger detaillierte Vorlage auszuarbeiten.

"Fühlen uns manchmal zu sicher"

Sicherheitsdirektor Beat Villiger (CVP) sagte zum Vorwurf der SVP, das Gesetz sei zu detailliert: "Im Notfall ist es sehr wichtig, dass wir beschlussfähig sind." Und das müsse geregelt sein. Villiger erinnerte auch an einige ausserordentlichen Ereignisse, die den Kanton in der Vergangenheit heimsuchten: An den Felssturz von Goldau 1806 mit hunderten von Toten, an den Untergang der Vorstadt vor 132 Jahren mit 11 Toten und 35 Gebäuden, die verschwanden, aber auch an das Zuger Attentat 2001 mit 14 Toten. "Sicher ist, dass nichts sicher ist", sagte der Sicherheitsdirektor. "Wir fühlen uns manchmal zu sicher."

In der Detailberatung debattierte der Rat über die Definition des Notstand-Begriffs. Er lehnte einen Antrag der vorberatenden Kommission aber mit 55 zu 15 Stimmen ab. Diese wollte festhalten, dass bereits dann der Notstand festgestellt werden könne, wenn absehbar sei, dass eine Notalge oder eine Katastrophe länger anhalten werde.

Notfallübungen alle fünf bis sieben Jahre

Dafür aber fand der Antrag der Kommission, Notfallübungen nicht nur "regelmässig", sondern "mindestens alle fünf bis sieben Jahre" durchzuführen, mit 69 zu 1 Stimmen eine Mehrheit. Kurt Balmer (CVP) störte sich am Abschnitt zu den Strafbestimmungen, die ihm "zu weit gehen", wie er sagte. Demnach wäre strafbar, wer seinen Verhaltenspflichten gemäss diesem Gesetz, insbesondere zur Duldung einer Massnahme, Vornahme einer Hilfeleistung, Ausübung eines Amts oder einem Aufgebot zur Ausbildung, nicht nachkommt. Er stellte den Antrag, den entsprechenden Paragrafen zu ergänzen. Und zwar, dass" in leichten Fällen" auch auf eine Strafe verzichtet werden könne. Diesen Antrag hiess der Rat mit 49 zu 27 Stimmen gut.

Brandenberg fand Balmers Antrag gut. Aber nicht so gut, dass er nicht einen besseren Antrag stellen müsse, wie er sagte. Er beantragte, die Wörter "fahrlässig" zu streichen. "Wir dürfen der Verwaltung nicht noch häufiger den Knüppel des Strafrechts in die Hände geben." Dieser Antrag aber scheiterte mit 21 zu 55.

Die zweite Lesung mit der Schlussabstimmung findet in einigen Wochen statt.

 

Quelle; SDA

5. März 2020 - 10:05

Im Kanton Zug soll der Notstand geregelt werden

veröffentlicht: 4. Juli 2019 16:51
aktualisiert: 4. Juli 2019 16:56

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