In der Stadt Zug stehen die Chancen gut, dass das Strandbad bald erweitert werden kann. Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die benachbarte Oeschwiese in der Zone für öffentliche Nutzung verbleibt. Damit könnte die Fläche des bestehenden Zuger Strandbades mehr als verdoppelt werden. Schon lange ist es das Ziel der Zuger Stadtregierung, das Strandbad zu vergrössern. Der Besitzer der Oeschwiese hatte jedoch beim Verwaltungsgericht eine Beschwerde gegen diese Pläne eingelegt.
Das Gericht kommt nun zum Schluss, dass die Oeschwiese der richtige Ort für den Ausbau des Strandbades sei. Der grösste Teil der Fläche soll nicht nur im Sommer, sondern das ganze Jahr als Naherholungsfläche dienen, heisst es in einer Mitteilung. Die Grundeigentümer haben 30 Tage Zeit, den Urteil des Zuger Verwaltungsgerichts ans Bundesgericht weiter zu ziehen.