Zentralschweiz
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Kanton Zug: Weiterhin keine Leinenpflicht für Hunde

Kanton Zug: Weiterhin keine Leinenpflicht für Hunde

24.11.2016, 12:24 Uhr
· Online seit 10.12.2015, 11:09 Uhr
Kantonsparlament stellt sich definitiv gegen kantonales Hundegesetz
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Im Kanton Zug gibt es weiterhin kein kantonales Hundegesetz. Das Zuger Kantonsparlament sprach sich auch in zweiter Lesung dagegen aus. Damit lehnte eine Mehrheit des Parlaments einen Antrag der Grünen und SP ab. Diese forderten. dass der ablehnende Entscheid aus der ersten Lesung korrigiert wird. Im Kanton Zug gibt es somit weiterhin keine Leinenpflicht und keine Liste für gefährliche Hunde. Das Parlament hat das Hundegesetz in zweiter Lesung mit 35 zu 32 Stimmen abgelehnt. Wer aber im Kanton Zug Hundekot liegen lässt, kann trotzdem mit einer Busse von 100 Franken bestraft werden. Ausgestellt wird die Busse entweder von der Polizei, von Förstern oder Wildhüter. Eine entsprechende Änderung des Littering-Gesetzes wurde vom Parlament gutgeheissen.

 

veröffentlicht: 10. Dezember 2015 11:09
aktualisiert: 24. November 2016 12:24

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