Das Zuger Kantonsparlament will die Gesetzesgrundlage für Pauschalbesteuerte im Kanton verschärfen. Neu soll der Mindestbetrag zur Berechnung der Pauschalbesteuerte von 420'000 auf knapp 590'000 Franken angehoben werden. Dies hat das Parlament im Rahmen der 5. Steuergesetztes-Revision in erster Lesung entschieden.
Bis 2020 sollen diese neuen Mindestbeträge nur für Neuzuzüger gelten. Ab 2021 sollen sie aber auch bei den bisherigen Pauschalbesteuerten angewendet werden.
Einen Antrag der SP-Fraktion zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung wurde deutlich abgewiesen. Die zweite Lesung findet in 4 Wochen statt.
Pauschalbesteuerte sind reiche Ausländer, die zwar in der Schweiz leben, hier aber keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Ein prominentes Beispiel aus Zug ist der russische Unternehmer Viktor Vekselberg.